Gegenstand der Abmahnung

Am 04.03.2016 hat Frau Carmen Lüben, Inhaberin der Firma Gastro-Sun durch Rechtsanwältin Maria Bergholz-Mil, Sophienstraße 2-4, 99444 Blankenhain eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwältin Bergholz-Mil teilt mit, dass ihre Mandantin einen Versandhandel betreibe, über den sie verschiedene Artikel rund um den Kaffee über das Internet und auch die Plattform eBay anbieten und veräußern würde. Hierzu würde sie vielfältiges Bildmaterial verwenden.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls einen Versandhandel betreiben und würde somit zu der Firma Gastro-Sun, vertreten durch die Inhaberin Carmen Lüben im Wettbewerb stehen und sei somit Mitbewerber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Die Abmahnung Gastro-Sun, Inhaberin Carmen Lüben

Die Abmahnerin habe in Erfahrung gebracht, dass die Angebotspalette des Abgemahnten bei eBay Darstellungen enthalten hätte und enthalten würde, in die Fotografien aus ihrem Repertoire ohne deren erforderliche Zustimmung eingebunden gewesen seien. Die Verwendung dieser Bilder seien rechtswidrig und zu unterlassen, so Rechtsanwältin Bergholz-Mil. Durch das Einbinden der Bilder ihrer Mandantin in seine Angebote habe der Abgemahnte in mehrfacher Hinsicht gegen ihre Rechte verstoßen.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung stünden der Gastro-Sun umfassende Unterlassung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche insbesondere gemäß §§ 97, 101 a UrhG, § 242 BGB sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB zu.

 

Die Bevollmächtigte der Abmahnerin informiert, dass es weder eine Rolle spielen würde, ob der Abgemahnte Kenntnis von den Rechten ihrer Mandantin gehabt hätte noch ob er sich bewusst gewesen sei, eine Rechtsverletzung zu begehen. Ebenso sei es unerheblich, ob er die Internetseite selbst erstellt habe oder einen Dritten damit beauftragt habe. Denn jeder, der urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial nutzen würde oder nutzen lassen würde, müsse sich höchstpersönlich davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt werden würden.

 

Zur Vorbereitung bzw. Ermöglichung einer abschließenden Klärung der vorliegenden Angelegenheit sei die Unterzeichnerin der Abmahnung gehalten, zunächst die dringlichen Ansprüche ihrer Mandantin auf Unterlassung und Auskunftserteilung geltend zu machen. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte werde der Abgemahnte daher aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverzüglich, d.h. bis spätestens 11.03.2016 12:00 Uhr ausgefüllt und unterzeichnet ggf. vorab per Telefax zur Fristwahrung an die Bevollmächtigte zurückzusenden. Ebenfalls bis zu diesem Datum habe sie den Abgemahnten gemäß § 101 a UrhG, §§ 242, 259, 260 BGB aufzufordern, unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft, insbesondere über den Umfang der Verwendung sowie die Herkunft der widerrechtlich verwendeten Fotografien zu erteilen. Hierzu würde eine gesonderte Anlage übermittelt werden, die von dem Abgemahnten auszufüllen und zu unterzeichnen sei.

 

Bezüglich der Zahlungsansprüche würde darauf hingewiesen, dass die Gastro-Sun erst nach Durchsetzung des Auskunftsanspruchs in der Lage sei, den ihr zustehenden Schadensersatzanspruch zu beziffern.

 

Des Weiteren würde die Abmahnerin einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Kosten der Abmahnung gegen den Abgemahnten haben. Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnet und es wird eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt. (Anmerkung: Wie hoch die zu zahlenden Gebühren sind wird nicht beziffert. Es wäre eine Gesamtsumme von 1.430,38 EUR)

Abmahnung Gastro-Sun, Inhaberin Carmen Lüben

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwältin Maria Bergholz-Mil

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.