Gegenstand der Abmahnung

Die Gebr. Märklin & Cie. GmbH hat mit Schreiben vom 12.11.2015 durch die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Große Schrell und Partner mbB (nachfolgend Rechtsanwälte Gleiss & Große), Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart eine Abmahnung aussprechen lassen. Unterzeichner dieser Abmahnung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Nils Heide.

 

Dieser teilt mit, dass seiner Mandantin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte über die Internethandelsplattform eBay Nachahmungen von Märklin-Shell-Kesselwagen anbiete und vertreibe. Es wird in dem Schreiben sodann auf abgebildete Screenshots eines entsprechenden Angebots verwiesen.

 

Die Abmahnung der Gebr. Märklin & Cie. GmbH

Durch den Vertrieb der Produkte würde der Abgemahnte gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Gebr. Märklin & Cie. GmbH verstoßen. So würde der Abgemahnte in seiner Bewerbung die Bezeichnung „Märklin“ verwenden. Die Bezeichnung „Märklin“ sei durch zahlreiche eingetragene Marken der Abmahnerin kennzeichnungsrechtlich geschützt. Zum Nachweis liegen der Abmahnung einige Registerauszüge des Deutschen Patent- und Markenamtes bei.

 

Weiterhin sei die Bezeichnung auch als Unternehmenskennzeichnung nach §§ 5, 15 MarkenG geschützt. Durch die unberechtigte Nutzung verletze der Abgemahnte die Rechte nach §§ 14 und 15 MarkenG, so die Rechtsanwälte Gleiss und Große. Sodann heißt es, dass bereits vorsorglich darauf hingewiesen werde, dass sich der Abgemahnte nicht auf eine beschreibende Nutzung nach § 23 MarkenG beziehungsweise eine Erschöpfung nach § 24 MarkenG berufen könne, da er unter der Bezeichnung „Märklin“ ein Nachahmungsprodukt anbiete. Dies sei unstreitig, da der Abgemahnte das Produkt selbst in seiner Werbung als „Replika“ bezeichne, was heißen würde, dass der Abgemahnte wisse, dass es sich gerade nicht um ein Märklin-Produkt handeln würde.

 

Darüber hinaus sei den in den abgebildeten Screenshots wiedergegebenen Bildern zu entnehmen, dass die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte an der Unterseite mit einem Logo versehen seien, welches ebenfalls markenrechtlich von der Abmahnerin geschützt sei. Auch hinsichtlich dieser Nutzung scheide eine Berufung auf §§ 23, 24 Marken G aus, da es sich bei dem gekennzeichneten Produkt um einen Nachbau handele.

 

Was tun bei einer Gebr. Märklin & Cie. GmbH Abmahnung?

Rechtsanwalt Dr. Heide teilt mit, dass aus dem Angebot und den Vertrieb des durch den Abgemahnten angebotenen Kesselwagens auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) und (b) UWG resultiere. So dürfte dem Abgemahnten laut der Gebr. Märklin & Cie. GmbH bekannt sein, dass diese das Originalprodukt des Kesselwagens über viele Jahre hergestellt und vertrieben habe. Das Originalprodukt weise in der äußeren Gestaltung wettbewerbliche Eigenarten auf, welche im relevanten Abnehmermarkt eine herkunftshinweisende Funktion habe. Aus der nahezu identischen Übernahme der Produktmerkmale resultiere eine Herkunftstäuschung, welche vermeidbar gewesen wäre, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) UWG vorliegen würde. Aus dem Vertrieb des Nachahmungsproduktes resultiere darüber hinaus auch eine Rufbeeinträchtigung und Rufausbeutung hinsichtlich des Originalproduktes der Gebr. Märklin & Cie. GmbH, so dass auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (b) UWG gegeben sei.

 

Markenrechtsverletzungen an der Marke „Märklin“

Die Gleiss & Große Rechtsanwälte monieren, dass festzuhalten sei, dass aus den vorgenannten Gründen ein zweifacher Verstoß gegen § 14 MarkenG gegeben sei. Darüber hinaus liege auch ein Verstoß gegen § 15 MarkenG vor. Weiterhin resultieren aus dem Vertrieb der Produktnachahmung ein Verstoß gegen § 4 Nr. 9 (a) und (b) UWG. Der Abmahnerin stünden insoweit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Zudem sei der Abgemahnte zur Auskunft- und Rechnungslegung über die Herkunft und den Vertrieb der Waren verpflichtet. Schließlich resultiere aus den Verstößen auch ein Anspruch der Gebr. Märklin & Cie. GmbH auf Erstattung der durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Gleiss & Große entstandenen Kosten.

 

Der Abgemahnte wird im Auftrag der Gebr. Märklin & Cie. GmbH aufgefordert, bis zum 25.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei auf das als Anlage der Abmahnung beigefügte Muster verwiesen wird.

Abmahnung Gebr. Märklin & Cie. GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Märklin

vertreten durch Kanzlei Gleiss Große Schrell und Partner mbB

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.