Gegenstand der Abmahnung

Am 29.11.2017 hat die geseo GmbH, Dörenschlade 33, 59846 Sundern eine Abmahnung ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden. Diese dürften ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach kopiert werden.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild führt zu Abmahnung

Die geseo GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte bei eBay ihr Bildmaterial verwenden würde, ohne dass diese ihm eine entsprechende Genehmigung erteilt habe. Die Anschrift des Abgemahnten hätten diese über das eBay VeRI-Programm erhalten. Das von diesem genutzte Bildmaterial sei rechtlich geschützt. Die Abmahnerin habe hieran das ausschließliche Nutzungsrecht. Durch die Rechtsverletzung sei der Abgemahnte der geseo GmbH gegenüber zur Unterlassung, zur Rechnungslegung und zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Die Wiederholungsgefahr in einem solchen Fall könne nur gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung durch eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung erfüllt werden. Durch diese strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichte sich der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin, es bei einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Rechtsverletzung fortzuführen.

 

Den Eingang einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwarte die Abmahnerin bis Freitag, den 8.12.2017. Eine Fristverlängerung sei auf Grund der Dringlichkeit nicht möglich.

 

Es werde außerdem umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.12.2017 eine Auskunft darüber verlangt, wann und wo er das Foto bis zum heutigen Tage genutzt habe.

 

Gemäß § 97 UrhG sie er ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden könne jedoch erst nach Rechnungslegung konkret berechnet werden. In der gängigen Rechtsprechung würden Rechteinhabern je nach Gericht und Instanz Beträge zwischen 40 EUR und 450 EUR als angemessenen Schadensersatz zugesprochen. Zum Zweck der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Kosten der Abgemahnte zu tragen hätte, werde ihm angeboten, durch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 270,00 EUR die Angelegenheit zu beenden. An dieses Angebot würde sich die geseo GmbH bis zum 15.12.2017 gebunden fühlen.

 

Es ergeht der Hinweis, dass sofern der Abgemahnte hiermit einverstanden sei, eine geeignete Unterlassungserklärung innerhalb der genannten Frist eingehe, er eBay unverzüglich zur Löschung des Bildmaterials auffordere und keine weitere Verwendung des Bildmaterials erfolge, die Angelegenheit erledigt sei.

Abmahnung geseo GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

Stand: 11/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.