Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen vor, die diese im Auftrag der Görges Naturprodukte GmbH am 23.01.2017 ausgesprochen haben. Rechtsanwalt Heidicker, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass seine Mandantin im Internet Produkte aus dem Bereich Tiernahrung sowie entsprechende Nahrungsergänzungsmittel für Tiere verkaufe.

 

Der Grund seiner Beauftragung sei der Onlinehandel des Abgemahnten. Dieser würde mit der Abmahnerin im konkreten Wettbewerb.

 

Unzulässige AGB-Klauseln als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine wettbewerbswidrige AGB-Klausel zu verwenden. Er würde in seinen AGB schreiben, dass die Präsentation seiner Waren kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellen würde. Dies sei im Hinblick auf die Angebote auf eBay falsch.

 

Des Weiteren würde er keine Informationen darüber geben, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über die Berichtigung von Eingabefehler informiere der Abgemahnte nicht.

 

Darüber hinaus würde er dem Verbraucher eine Frist von zwei Monaten zur Anzeige etwaiger Mängel setzen, obwohl eine solche Frist nicht existiere.

 

Auch einen klickbaren Link zur OS-Plattform halte der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht vor.

 

Aufgrund des Vorgenannten stünden seiner Mandantschaft Unterlassungsansprüche zu, so Rechtsanwalt Jan B. Heidicker. Der Abgemahnte habe das wettbewerbswidrige Verhalten ab sofort zu unterlassen und bis zum 30.01.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Durch ihre Inanspruchnahme sei der Görges Naturprodukte GmbH Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung, des Auskunftsanspruches, des Feststellungsanspruches sowie aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 25.000 EUR angesetzt. Bis zum 06.02.2017 werde dem Abgemahnten Zeit gegeben, den sich daraus resultierenden Betrag in Höhe von 1.044,40 EUR zu zahlen.

Abmahnung Görges Naturprodukte GmbH

wegen wettbewerbswidriger AGB-Klauseln u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.