Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung der Grun GmbH aus München vom 17.8.2015 vor. Die Grun GmbH hat nicht etwa eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Aussprache dieser Abmahnung beauftragt, sondern das Abmahnschreiben selbst verfasst. Verfasser des Abmahnschreibens ist der Geschäftsführer Herr Norbert Oßwald. Im Betreff des Schreibens steht: „Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße“.
Die Grun GmbH vertreibe als gewerblicher Anbieter bundesweit Heizungsanlagen, Zubehör der Heiztechnik und Sanitär, auch Heizungsregler nebst Zubehör im Internet und sei daher anspruchsberechtigter Mitbewerber, heißt es in dem Abmahnschreiben. Die Grun GmbH handelt online unter der Domain www.ersatzteilpoint.de.
Gegenstand der Grun GmbH Abmahnung
Konkret geht es um eine angebliche Irreführung der Verbraucher mit einer falschen Widerrufsbelehrung, sowie einer fehlenden Belehrung über die Rechts- und Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt. Der Verfasser des Abmahnschreibens, Norbert Oßwald, hat seinem insgesamt 4 seitigem Abmahnschreiben auch den Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darin soll sich der Abgemahnte gegenüber der Grun GmbH aus München zu folgendem verpflichten:
„es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Verkäufer und Wettbewerber in Angeboten an Käufer/Verbraucher im Internet und/oder insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay.de Verkaufsangebote zu Produkten der Heizungstechnik zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen, …
1.) … ohne die Verbraucher nach der jeweils gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich konform zum gesetzlichen Muster über das den Käufern/Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht zu belehren… und/oder …
2.) … ohne die Verbraucher gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich bereits online vor Abgabe der Vertragserklärung korrekt darüber zu informieren, dass und in welchem Umfang in Bezug ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht auf Warenlieferungen besteht. …
3.) … und/oder gegenüber Verbrauchern mit Selbstverständlichkeiten zu werben, wie einer Gewährleistung, die dem Verbraucher ohnehin gemäß der gesetzlichen Regelung zusteht …
4.) … und/oder dabei zu versuchen, gegenüber den Mitbewerbern nach § 4 Nr. 11 UWG einen Vorsprung durch Rechtsbruch zu erlangen und/oder …
5.) für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Klauseln aus 1-4 dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungen hat der Unterlassungsschuldner an Fa. Grun GmbH, Zweigniederlassung Deutschland, eine nach billigem Ermessen vom Unterlassungsgläubiger festzusetzende Vertragsstrafe, unter uneingeschränkt erklärtem Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, zu zahlen.
6.) Im Streitfalle ist eine von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.“
Abmahnung Grun GmbH
wegen fehlendem Hinweis zur Gewährleistung, alter Widerrufsbelehrung, Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Stand: 08/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.