Gegenstand der Abmahnung

Am 21.4.2017 haben die Rechtsanwälte Schlun & Elseven, Von-Coels-Straße 214, 52080 Aachen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Herrn Günter Girnus ausgesprochen. Sachbearbeite ist Rechtsanwalt Aykut Elseven. Der Abgemahnte würde – wie der Abgemahnte auch – Softwarelizenzen im Onlinehandel vertreiben. Es werde hierbei Bezug genommen auf dessen Vielzahl von Angeboten für den Erwerb verschiedener Softwarelizenzen (insbesondere Windows, aber auch andere) bei eBay.

 

Fehlender Hinweis auf OS-Plattform als Abmahngrund

Rechtsanwalt Aykut Elseven, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass der Abgemahnte kein Hinweis auf die OS-Plattform bereithalte. Am 09.01.2016 sei eine EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regele. Seit diesem Zeitpunkt bestehe daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten.

 

Explizit verstoße der Abgemahnte damit gegen § 3a UWG in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 S. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013.

 

Wegen diesen Rechtsverstößen habe Herr Günter Girnus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten. Zur Erfüllung der vorgenannten Unterlassungsverpflichtung genüge es nicht, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 28.4.2017 zurückzusenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte von Herrn Günter Girnus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887,03 EUR (Gegenstandswert: 10.000 EUR) geltend. Der Betrag sei ebenfalls zahlbar bis zum 28.4.2017.

Abmahnung Günter Girnus

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwälte Schlun & Elseven

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.