Gegenstand der Abmahnung
Am 24.10.2017 haben die Rechtsanwälte Jürges Knop Stiller, Am Steintor 19, 06112 Halle im Auftrag der GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Christian Höhne. Hintergrund seine Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.
Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund
Dem Abgemahnten wird in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben mitgeteilt, dass der Beauftragung der Kanzlei Jürges Knop Stiller die von diesem bei eBay eingestellten Auktionen seien. Die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat, biete als Metall verarbeitendes Gewerbe unter anderem kostengünstige Alternativen zu teuren Originalersatzteilen an. So z.B. auch die BMW E36 Reparaturbleche, welche der Abgemahnte vor einiger Zeit von der Abmahnerin erworben habe und nun selbst vertreiben würde.
Da sowohl die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat als auch der Abgemahnte gleichartige Produkte im Internet anbieten würden, sei dieser Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 3 UWG. Weiterhin biete der Empfänger des Abmahnschreibens über seine eBay-Auktionen teils vergleichbare Artikel wie die Abmahnerin ebenfalls im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht in rechtlich korrekter Art und Weise zu informieren. Nach ständiger Rechtsprechung sei er hierzu jedoch verpflichtet gewesen, so Rechtsanwalt Christian Höhne weiter.
Durch sein Verhalten verstoße der Abgemahnte gegen die §§ 312 ff. BGB sowie Artikel 246 BGB. Dies stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, weswegen seiner Mandantin ein Unterlassungsanspruch zustünde. Der Abgemahnte werde aufgefordert, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs es zu unterlassen, Kaufverträge mit Verbrauchern über das Portal eBay anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne auf das bestehende Widerrufsrecht in rechtlich korrekter Weise hinzuweisen.
Die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat habe die Rechtsanwaltskanzlei Jürges Knop Stiller ermächtigt, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Bis zum 7.11.2017 habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenfalls bis zum 7.11.2017 solle er die Rechtsanwaltsgebühren zahlen, die mit 887,03 EUR beziffert würden.
Abmahnung GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat
wegen fehlender Widerrufsbelehrung
vertreten durch Jürges Knop Stiller Rechtsanwälte
Stand: 10/2017
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.