Gegenstand der Abmahnung
Ich informiere hier über eine Abmahnung der Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG durch eine Rechtsanwaltskanzlei vom 27.11.2014. Ein von der Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG Abgemahnter hat mir eine markenrechtliche Abmahnung übermittelt. Die Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG genießt hinsichtlich des Begriffs „profitec“ markenrechtlichen Schutz u.a. aufgrund der eingetragenen nationalen Wort-Bildmarke Nr. 30772805. Unter die eingetragene Warenklasse fallen u.a. auch Lampenfassungen.
Abmahnung Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG
Der Abgemahnte bot in einem Angebot in seiner Internetpräsenz auf Amazon.de u.a. Lampenfassungen unter Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffs „profitec“ an. Durch einen Testkauf sind die Rechtsanwälte der Abmahnerin auf den Abgemahnten aufmerksam geworden und haben festgestellt, dass bei der gelieferten Ware jeglicher Hinweis auf die Marke „profitec“ fehlt, obwohl das Produkt unter „profitec“ beworben und angeboten wurde. Die Rechtsanwälte monieren dieses und gehen von einem markenrechtlichen Verstoß aus. Sie fordern im Auftrag der Gunnar Holm-Petersen GmbH & Co. KG die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 5.12.2014 sowie eine Auskunftserteilung bis zum 11.12.2014.
Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG Abmahnung
Das Schreiben umfasst 5 Seiten sowie als Anlage eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, worin der Abgemahnte sich u.a. zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren verpflichten soll, eine Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Registernummer 30772805 sowie eine Rechnung, betreffend den getätigten Testkauf. Darüber hinaus sind in dem Abmahnschreiben Screenshots des Angebots und der Ware abgebildet. Die Rechtsanwälte legen für ihre Gebühren einen Gegenstandswert von 150.000 € zu Grunde. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich somit auf 2.305,40 € inkl. Auslagenpauschale. Darüber hinaus machen die Rechtsanwälte Testkaufkosten in Höhe von 8,55 € geltend. Schadensersatzansprüche werden in diesem Schreiben noch nicht geltend gemacht, jedoch soll sich der Abgemahnte mit der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten, jeglichen Schaden zu ersetzen, der der Unterlassungsgläubigerin durch die vorliegende Verletzungshandlung entstanden ist oder künftig entstehen wird.
Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung der Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG vom 16.1.2015, Frist Unterlassungserklärung 22.1.2015, Frist zur Auskunft 27.1.2015, Streitwert 150.000 EUR, 2.315,06 EUR werden bis zum 6.2.2015 gefordert.
Abmahner: Gunnar Holm-Petersen Aussenhandel GmbH & Co. KG
Gegenstand der Abmahnung: Markenrechtsverletzung
Stand: 11/2014
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.