Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat Rechtsanwalt Baris Gültekin, Alfredstraße 110, 45131 Essen im Auftrag von Bilenet Tüysüz eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe ausgesprochen. Laut der Aussage auf seiner Homepage unter www.ra-gueltekin.de bietet der sachbearbeitende Rechtsanwalt Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts und des Arbeitsrechts an. Rechtsanwalt Baris Gültekin befindet sich in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Petra Makalowski.

 

Abmahnung von Bilenet Tüysüz was tun?

Zu dem Abmahngrund wird im Einzelnen ausgeführt, dass der Abmahner seit geraumer Zeit gewerblichen Posten-Handel betreibe und seine Produkte unter anderem über eBay anbiete. (Anmerkung: Dem eBay-Profil des Abmahners Bilenet Tüysüz ist zu entnehmen, dass dieser seit dem 31. Oktober 2015 ein gewerbliches Account unter dem Namen „tysbilen“ betreibt. Derzeit werden 14 Produkte dort angeboten (Stand: 29.01.2016).)

 

Rechtsanwalt Gültekin teilt mit, dass im Rahmen einer Produktanfrage zur Marktpositionierung aufgefallen sei, dass der Abgemahnte ebenfalls Handel mit vergleichbaren Produkten betreibe und diese über die Internetplattform eBay, den Shop xxxxx.de und zum Sofortkauf anbieten würde, so dass zwischen den beiden Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen würde.

 

Der Abmahner habe die Feststellung getroffen, dass der Abgemahnte entgegen den gesetzlichen Anforderungen seine Angebote nicht mit der erforderlichen Grundpreisangabe versehen würde, was jederzeit dezidiert beweisbar wäre.

 

Vor dem Hintergrund, dass eBay explizit auf die gesetzeskonforme Gestaltung der Bepreisung hinweisen würde, liege die Vermutung nahe, dass der Verstoß gegen die Grundpreisangabe zudem vorsätzlich erfolgt sei. Sowohl Herr Bilenet Tüysüz als auch gesetzeskonform handelnde Mitbewerber würden diesen Pflichtangaben entsprechend nachkommen.

 

Durch die Verletzungshandlung sei der Abgemahnte zum Unterlassen der Verletzungshandlung und zum Schadensersatz verpflichtet. Es könne nicht geleugnet werden, dass der von dem Abgemahnten erzielte Wettbewerbsvorsprung sich zum Nachteil der übrigen Mitbewerber und damit auch zulasten des Abmahners auswirken würde und so der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich sei.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 10.02.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 EUR brutto nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR zu zahlen und bis zum 05.02.2016 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Zum Thema fehlende Grundpreisangabe habe ich bereits mehrfach Stellung genommen. Ich halte die Abgabe einer Unterlassungserklärung für sehr risikoreich, da es bei der Einstellung einer Vielzahl von Angeboten schnell dazu kommen kann, dass man die Grundpreisangabe schlichtweg vergisst. In diesem Fall wären Sie verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung nicht abgeben, müssen Sie damit rechnen, dass die Gegenseite den gerichtlichen Weg beschreitet. Hierzu berate ich Sie gerne.

Abmahnung Bilenet Tüysüz

wegen Wettbewerbsverstoß wg. fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwalt Baris Gültekin

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.