Harley Davidson Fans aufgepasst! Die H-D U.S.A. LLC, vertreten durch die Grünecker Rechtsanwälte, hat mit Schreiben vom 30.08.2022 eine Abmahnung wegen Markenverletzung ausgesprochen. Die H-D U.S.A. LLC wurde 1903 als Harley-Davidson Motor Co. gegründet. Wer kennt die Motorräder von Harley Davidson nicht? Aber würden Sie auch an Harley Davidson denken, wenn es um Barausstattung und Sitzmöbel geht?
Zahlreiche Wort-/Bildmarken sind geschützt, so gibt es z.B. eine Unionsmarkenregistrierung Nr. 3 524 196 „HARLEY-DAVIDSON“ (Wortmarke) mit Priorität vom 31.10.2003, geschützt unter anderem für „Möbel, Bänke, Tische, Waren aus Holz“ in Klasse 20.
Warum wurde jetzt eine Abmahnung ausgesprochen?
Der Abgemahnte hat über eBay und seine Webseite Holzbänke angeboten, die die Rechte der H-D U.S.A. LLC verletzen sollen. Wie das? Nun ja, auf der angebotenen Bank war z.B. der Harley Davidson Schriftzug angebracht. Es bestünde Verwechslungsgefahr.
Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 05.09.2022, 12:00 Uhr gefordert. Auch werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Kosten sollen aus einem Streitwert von 500.000 EUR erstattet werden, mithin 5.328,50 EUR netto.
Abmahnung H-D U.S.A. LLC (Harley Davidson)
wegen Markenverletzung
vertreten durch Grünecker Rechtsanwälte
Stand: 08/2022
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.