Gegenstand der Abmahnung

Mir liegen zwei Abmahnungen der Firma H & K Management GmbH, vertreten durch die Kanzlei Ebbing, Rechtsanwalt Jürgen Ebbing, Residenzstraße 21, 13409 Berlin einmal vom 12.05.2015 und einmal vom 18.05.2015 vor. In beiden Abmahnungen geht es um einen Verstoß gegen das JuSchG. Rechtsanwalt Jürgen Ebbing führt in der Abmahnung aus, dass die H & K Management GmbH u.a. den Händlershop „Allroundshop“ auf der Handelsplattform Amazon, in welchen sie u.a. diverse Bild- und Tonträger, die gemäß §§ 12, 14 JuSchG nicht für die Überlassung im Versandhandel geeignet seien, ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt sei, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolge, § 1 IV JuSchG, vertreibe. Der Abgemahnte biete ebenfalls über Amazon Filme aus dem beschriebenen Segment an. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis sei daher zur H & K Management GmbH gegeben. Der Abgemahnte hatte das Produkt „Legion of the Dead“ angeboten. Es handele sich bei Legion of the Dead um einen Film, der im Auftrag der obersten Landesjugendbehörde von der FSK Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH geprüft worden sei und keine Jugendfreigabe erhalten habe. Im Rahmen eines Testkaufs habe die H & K Management GmbH festgestellt, dass der Abgemahnte das Produkt ohne eine Altersverifikation versendet und ausgeliefert habe. Dies sei durch einfache Postsendung geschehen. Es sei weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung eine verlässliche Identifikations- und Volljährigkeitsprüfung des Bestellers im Rahmen einer face-to-face-Kontrolle vorgenommen worden.

 

Was tun bei einer Abmahnung der H & K Management GmbH?

Durch dieses Verhalten habe der Abgemahnte gegen § 12 III Ziffer 2 JuSchG verstoßen. Nach dieser Vorschrift dürfen Bildträger, die nicht oder mit „keiner Jugendfreigabe“ nach § 14 II von der Obersten Landesjugendbehörde von der FSK Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH im Rahmen des Verfahrens nach § 14 VI oder nach § 14 VII vom Anbieter gekennzeichnet sind, nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Für Bildträger ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen „FSK ab 18 / keine Jugendfreigabe“ gelte grundsätzlich das Versandhandelsverbot. Diese Produkte könnten nur dann durch Versand zugänglich gemacht werden, wenn bestimmte technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolge.

 

Bei den Vorschriften zum Jugendschutz handele es sich zum einen um Normen, die dazu dienen, die Entwicklung der Persönlichkeit der Jugendlichen zu fördern, zum anderen sind sie dazu da, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Das Verhalten des Abgemahnten stelle daher einen Wettbewerbsverstoß und sei zu unterlassen, §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG i.V.m. den genannten Normen des JuSchG. Daneben sei der Abgemahnte der H & K Management GmbH gegenüber verpflichtet, die Störung zu beseitigen und entstandenen Schaden zu ersetzen, § 9 UWG. Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 20.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiterhin wird der Abgemahnte aufgefordert mitzuteilen, in welchem Umfang er im letzten halben Jahr Produkte, die eine Alterverifikation nach dem JuSchG erfordern, im Versandhandel veräußert hat, wie diese Produkte versandt wurden und zwar mit einer Aufstellung in gesonderter und vollständiger Form. Ebenfalls soll mitgeteilt werden, welche Versandkosten entstanden seien. Für die Frist zur Auskunft wird der 25.05.2015 genannt.

 

Kosten der H & K Management GmbH Abmahnung

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 12.000 EUR geltend gemacht, mithin 805,20 EUR netto. Für die Zahlung dieses Betrages hat der Abgemahnte bis zum 25.05.2015 Zeit.

 

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in dieser Form nicht ungeprüft unterzeichnet werden. In Ziffer 2 ist nämlich u.a. die Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vorgesehen und es soll ebenfalls die Verpflichtung in der Unterlassungserklärung mit übernommen werden, die Abmahnkosten i.H.v. 805,20 EUR zu erstatten. Es ist in jedem Falle ratsam, sich vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen, insbesondere in Hinblick auf die Erstellung einer abgeänderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierzu berate ich Sie gern.

Abmahnung H & K Management GmbH

wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Ebbing

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.