Gegenstand der Abmahnung

Am 10.10.2017 haben die Rechtsanwälte Shipnoski & Behnke, Eichenstraße 7, 67655 Kaiserslautern im Auftrag der Hair & Style, vertreten durch die Inhaberin Sabrina Giertler, eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien wettbewerbsrechtliche Beanstandungen in dem eBay-Shop des Abgemahnten beim Verkauf von Friseurbedarf. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Behnke.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heißt es, dass der Abgemahnte den Shop unzweifelhaft als Unternehmer bzw. gewerblicher Verkäufer betreibe. Dies werde bereits aus der von ihm gewählten Darstellung seiner Person als Inhaber eines Friseursalons und der Anmeldung bei eBay als gewerblicher Verkäufer deutlich. Als gewerblicher Verkäufer offeriere der Abgemahnte Friseurprodukte bzw. Haarpflege- und Stylingprodukte überwiegend an Verbraucher.

 

Da sich die Angebote auf Warenlieferungen beziehen würden und zumindest auch an Verbraucher richten würden, seien die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 312c ff. BGB) anzuwenden. Dem Verbraucher stünden in diesem Fall ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 iVm §§ 355 ff. BGB). Nach § 312d Abs. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Absätze 2 und 3 EGBGB müsse der Abgemahnte den Verbraucher über die Bedingungen insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular belehren. In den Angeboten würden diese Informationen gänzlich fehlen. Der Abgemahnte würde lediglich darauf hinweisen, dass er als Verkäufer die offerierten Artikel nicht zurücknehme. Hinweise auf das Verbrauchern zustehende Verbrauchswiderrufsrecht seien nicht auffindbar.

 

Rechtsanwalt Christian Behnke moniert weiter, dass kein Hinweis und insbesondere kein Link auf die OS-Plattform gegeben seien.

 

Aufgrund der Verstöße stünden seiner Mandantin unter anderem ein Unterlassungsanspruch zu. Der Abgemahnte sei aufzufordern, die Wettbewerbsverstöße unverzüglich einzustellen. Er habe bis zum 20.10.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 492,54 EUR bis zum 20.10.2017 zu zahlen.

Abmahnung Hair & Style, Inh. Sabrina Giertler

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Shipnoski & Behnke Rechtsanwälte

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.