Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.09.2016 haben die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder, Rothebaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag der Hallwag Kümmerly + Frey AG eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei eine nichtgenehmigte Nutzung einer Kartografie im Internetauftritt des Abgemahnten.

 

Es wird von Rechtsanwalt Alexander Südbrock, dem Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung, mitgeteilt, dass es sich bei der Hallwag Kümmerly + Frey AG um ein 100 %iges Tochterunternehmen der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG sei. Die Abmahnerin besitze die ausschließlichen Nutzungsrechte an Kartografiesubstanzen, die von bei ihr angestellten Kartografen erstellt und weiterentwickelt worden seien. Hierzu würden insbesondere Landkartensubstanzen, die u.a. unter den Produktbezeichnungen „Hallwag“, „Hallwag international“ und „Hallwag Kümmerly+F MAPS“ vertrieben werden würden.

 

Die Hallwag Kümmerly + Frey AG hat Ihnen eine Abmahnung geschickt?

Inhaltlich wird sodann der Abmahngegenstand präzisiert: Der Abgemahnte würde für sein Internetangebot Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen der Abmahnerin verwenden. Nach dem Kenntnisstand der Bevollmächtigten habe der Abgemahnte keine vertragliche Berechtigung zur Nutzung dieser Kartografie unter seiner URL.

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei zu vermuten, dass der Abgemahnte zukünftig erneut gegen die Nutzungsrechte der Abmahnerin verstoßen würde (Wiederholungsgefahr). Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 19.10.2016 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus solle er Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials erteilen, insbesondere in welchem Umfang die Kartografie in anderen Medien (z.B. Unternehmensbroschüren und –prospekten genutzt worden seien. Der Abgemahnte wird aufgefordert, den streitgegenständlichen Kartenausschnitt sofort von seiner Internetseite zu entfernen.

 

Die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 EUR habe er zu erstatten (Streitwert: 8.299,08 EUR) sowie eine entgangene Lizenzgebühr in Höhe von 2.299,08 EUR zu zahlen. Die reguläre Lizenzgebühr für die von dem Abgemahnten genutzte Karte belaufe sich auf 1.532,75 EUR, so Rechtsanwalt Südbrock. Neben der eigentlichen Lizenzgebühr werde von der Hallwag Kümmerly + Frey AG ein Aufschlag von 50 % erhoben, da der Abgemahnte entgegen der Lizenzbedingungen keinen geeigneten Copyright-Hinweis auf die Herkunft des Kartenmaterials angebracht habe. Dieser Hinweis würde es Interessenten ermöglichen, das Kartenmaterial rechtmäßig zu erwerben.

Abmahnung Hallwag Kümmerly + Frey AG

wegen Urheberrechtsverletzung Kartografie

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.