Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Handelsverbands Bayern e.V. vor, den dieser am 13.12.2017 ausgesprochen hat. In dem von der Verbandsjuristin unterzeichnete Schreiben wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass dem Abmahner eine Beschwerde wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen erreicht habe und er deswegen wegen des wettbewerbsrechtlichen Verstoßes abgemahnt werde.

 

Unlautere Werbung führt zu Abmahnung

Konkret werde der Abgemahnte abgemahnt, wegen einer als Anlage beigefügten beispielhaften Werbung auf der Online-Plattform eBay, wo er über einen längeren Zeitraum verschiedene Produkte mit der Aussage „NUR HEUTE“ zu einem konkreten Preis bewerben würde, obwohl dieser Preis nicht nur an einem Tag („nur heute“), sondern dauerhaft für mehrere aufeinander folgende Tage gleichbleibend angegeben sei. Insgesamt werbe er für mehr als einhundert Angebote mit diesem Slogan, halte aber den Preis jeweils für einen längeren Zeitraum konstant.

 

Die Aussage „nur heute“ bezeichne selbsterklärend, dass das Ereignis oder die behauptete Bedingung alleine und ausschließlich an diesem einen Tag zutreffe. Der Abgemahnte behaupte damit, der angebotene Preis sei nur für einen Tag verfügbar und wolle damit den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Handlung veranlassen.

 

Nachweisbar biete der Abgemahnte seine Produkte, die er mit „NUR HEUTE“ bewerbe, aber über einen längeren Zeitraum und nicht nur an einem Tag an. Die von ihm gemachte Aussage sei damit unwahr und irreführend. Der Ansicht des Handelsverbandes Bayern e.V. nach handele der Abgemahnte daher wettbewerbswidrig im Sinne von Ziffer 7 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG.

 

Weiter liege auch ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG und damit eine irreführende geschäftliche Handlung vor, da der Abgemahnte mit der Angabe, der Preis werde „nur heute“ angeboten, eine unwahre Angabe über die Dauer des Angebotes zu dem genannten Preis machen würde.

 

Es bestehe Wiederholungsgefahr, da der Empfänger des Abmahnschreibens sowohl in dem oben benannten Zeitraum im November, aber auch am Tag vor Aussprache der Abmahnung und auch am 13.12.2017 in der gleichen Art und Wiese für den Akku-Schrauber geworben habe und zu befürchten sei, dass diese wettbewerbswidrige Handlung nicht abgestellt werde. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 22.12.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche sei im Anhang beigefügt.

 

Aufgrund des ausdrücklichen Willens seiner Mitgliedsunternehmen sei der Handelsverband Bayern e.V. gehalten, wettbewerbswidriges Verhalten aufzugreifen und dieses notfalls auch gerichtlich zu verfolgen.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1970 S. 243 ff.) sei ein Wettbewerbsrechtsverletzer verpflichtet, die dem Abmahner für die Bearbeitung dieser Angelegenheit entstandenen Aufwendungen (allgemeiner Verwaltungs-, Schreib- und Nachforschungs-, bzw. Marktbeobachtungsaufwand) zu erstatten. Obwohl diese Kosten erheblich höher liegen würden, beanspruchten diese lediglich 261,80 €. Der Beitrag sei zahlbar bis zum 3.1.2018.

Abmahnung Handelsverband Bayern e.V.

wegen unzulässige Werbung

Stand: 12/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.