Gegenstand der Abmahnung

 

Am 01.12.2015 haben die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky, Kaiserstraße 21-23, 44135 Dortmund im Auftrag der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Ulf Haumann, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens zeigt an, dass ihn die Abmahnerin in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt habe. Die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG sei alleiniger Veranstalter für Fußballspiele des Vereins Hannover 96 in der HDI Arena. Sie habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG

Die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky führen aus, dass sie dem Abgemahnten gerne den Hintergrund hierfür erläutern würden. Der unkontrollierte Handel mit Tickets werde von der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG und auch den anderen Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft. Beispielsweise sei es nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch etwa bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs weitgehend kontrollieren können, wer Tickets erwerbe. Bei einem anonymen Verkauf über eBay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Außerdem gehe es der Abmahnerin auch darum, eine flächendeckende Versorgung der Fans mit Karten zu noch erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Dieses Ziel werde kontakeriert, wenn die Clubs Tickets bewusst unter dem möglichen Marktpreis verkaufen würden, diese Karten dann aber gerade bei Topspielen von Händlern aufgekauft werden würden, um die Karten anschließend gewinnbringend zu höheren Preisen zu veräußern. Eine rigorose Handhabung solcher Fälle sei vor dem Hintergrund der Ziele des Erhalts einer sozialen Preisstruktur sowie der Gewährleistung der Sicherheit in der HDI Arena unumgänglich, so dass ein kontrollierter Ticketverkauf auch zur Durchsetzung der Stadionverbote zwingend erforderlich sei. Auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten seien nach den Vorgaben des für alle Clubs in der Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ die Clubs dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen.

 

Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG Abmahnung erhalten?

Grund der Beauftragung der Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky sei, dass der Abgemahnte 2 Tickets von Hannover 96 bei eBay angeboten und damit gegen die Rechte und ATGB-Bestimmungen verstoßen habe. So seien die ATGB in dem Angebot nicht abgebildet worden, das Ticket sei öffentlich bei eBay angeboten worden, ein Preisaufschlag von 10 % sei unzulässig und es habe eine unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena stattgefunden.

 

Die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG habe aufgrund der Rechtsverletzungen gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft sowie Auskehrung der erzielten Mehrerlöse, Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Verhängung weiterer Sanktionen gemäß der ATGB.

 

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bis zum 15.12.2015 18:00 Uhr soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 EUR angeboten, der bis zum 15.12.2015 zahlbar wäre.

 

Außerdem erwarte die Abmahnerin Auskunft darüber, ob, wann, welche und wieviele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch den Abgemahnten veräußert worden seien.

 

Rechtsanwalt Haumann führt aus, dass Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die, wie der Abmahnerin bewusst sei, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien. In vielen Fällen würden sich Rückfragen und Einwendungen seitens des Abgemahnten telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass diesem hierdurch weitere Kosten entstehen würden. Es werden sodann Sprechzeiten genannt, zu denen die Rechtsanwälte telefonisch zur Verfügung stünden.

Abmahnung Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG

wegen unautorisiertem Ticketverkauf für Spiel von Hannover 96

vertreten durch Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.