Gegenstand der Abmahnung

Ulrich Börder Abmahnung. Ein Abgemahnter hat mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Ulrich Börder, Firma ub-shopping International (ebay Mitgliedsname: ub-shopping), vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer vom 8.10.2014 geschickt. Die Abmahnung besteht aus 3 Seiten. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist nicht mit dabei. Der Abmahnung wurde eine Vollmacht beigefügt.

 

Abmahnung Ulrich Börder – Privatverkauf bei ebay

 

Gegenstand des Abmahnschreibens ist ein angeblicher Privatverkauf bei ebay. Der Abgemahnte soll über ebay in großem Umfang Neuware vertreiben. Herr Ulrich Börder habe 84 Verkäufe in sechs Monaten ermittelt.Innerhalb eines Monats habe der Abgemahnte 9 Bewertungen, innerhalb von 6 Monaten 84 Bewertungen und innerhalb eines Jahres 167 Bewertungen erhalten. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass es sich dabei nur um die Mindestzahl der Verkäufe handle, da ja nicht alle Käufer auch eine Bewertung abgeben würden. Aktuell hätte der Abgemahnte 65 Artikel im Angebot. Daher sei von einem gewerblichen Handel auszugehen. Ein Privatverkauf sei dies nicht mehr.

 

Ulrich Börder Abmahnung – Unterlassungserklärung bis 15.10.2014

 

Bis zum 15.10.14 hat der Abgemahnte jetzt Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Er soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Kosten nach einem Streitwert von 15.000 EUR erstatten. Es wird statt der üblichen 1,3 Geschäftsgebühr „nur“ eine 1,0 Gebühr verlangt, mithin 670 EUR netto.

 

Abmahner Ulrich Börder handelt bei ebay unter dem Mitgliedsnamen „ub-shopping“

 

Herr Ulrich Börder handelt gewerblich bei ebay. Er ist Mitglied seit dem 8.6.2011. Insgesamt hat er (Stand 5.11.2014) 6.483 Bewertungen erhalten, davon als Verkäufer 5.602. Aktuell sind 2.464 Artikel online. Es handelt sich um Artikel aus den Kategorien Kleidung und Accessoires (Damenmode, Herrenmode, Kindermode etc.), Möbel & Wohnen (Kochen & Genießen, Hoby & Künstlerbedarf, Fest & Besondere Anlässe, Badzubehör- und -textilien etc.). Ruft man heute (5.11.2014) einen Artikel auf, so erscheint der Hinweis:

 

Dieser Verkäufer ist bis zum 09. Nov. 2014 abwesend. Sie können diesen Artikel kaufen, bei der Auftragsbearbeitung kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

 

Einstweilige Verfügung des Landgericht Koblenz- 3 HK O 54/14

 

Es wird ein weiteres Abmahnverfahren bekannt. Da der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgab, beantragte Rechtsanwalt Ostermeyer beim Landgericht Koblenz eine einstweilige Verfügung, die durch Beschluss vom 23.10.2014 erging. Sehr ungewöhnlich ist allerdings die Ordnungsgeldandrohung, welche im Beschluss wie folgt lautet:

 

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 4.000 EUR und für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monate angedroht. Alternativ wird die Verhängung von Ordnungshaft von bis zu 6 Monate, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt 2 Jahre angedroht.

 

Der mir geläufige Tenor lautet in der Regel wie folgt:

 

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden, der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren) aufgegeben, es zu unterlassen, …

 

Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer

 

Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer wurde nach Angaben des bundesweiten amtlichen Anwaltsregister am 26.4.1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Fachanwalt ist Herr Hans-Conrad Ostermeyer nicht. Als Adresse der Kanzlei steht im Anwaltsregister An der Arndtruhe 9, 53175 Bonn. Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyergehört der Rechtsanwaltskammer Köln an. Auf dem Briefkopf ist als Anschrift Amsterdamer Straße 206, 50735 Köln angegeben. Möglicherweise ist das Anwaltsregister nicht mehr aktuell, oder Rechtsanwalt Ostermeyer hat erst seit kurzen eine neue Anschrift, die er seiner Rechtsanwaltskammer noch nicht mitgeteilt hat, oder aber die Rechtsanwaltskammer die Änderung noch nicht veranlasst hat. Ungewöhnlich ist dieser Adresswiderspruch jedenfalls, da es unter dem auf dem Briefkopf des Kollegen genannten Anschrift laut Anwaltsregister jedenfalls keinen zugelassenen Rechtsanwalt namens Hans-Conrad Ostermeyer gibt. Eine Website scheint nicht zu existieren.

 

Erfahrung mit Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer

 

Ich hatte bereits mit Rechtsanwalt Ostermeyer in einer Abmahnangelegenheit zu tun. Bisher ist mir lediglich bekannt, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Firma ub-shopping, Ulrich Börder ausgesprochen werden. Die von mir bearbeitete Abmahnauseinandersetzung lief aus meiner Sicht äußerst fair ab. Weil der Vorwurf zutraf entschied sich mein Mandant zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Es wurde über die Rechtsanwaltsgebühren verhandelt und Rechtsanwalt Ostermeyer nahm auch promt mit seiner Mandantschaft Rücksprache, so dass schnell eine Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden konnte. Ich begrüße es immer sehr, wenn mit anderen Kollegen im Sinne der Mandanten schnelle und unproblematische Regelungen getroffen werden können.

 

Gibt es Hinweise auf einen möglichen Rechtsmissbrauch?

 

Wenn ich mir die Abmahnungen anschaue, dann fällt sofort auf, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung auf den gleichen Tag fallen. Das OLG Hamm sieht hierin ein Indiz für Rechtsmissbracuh, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2011, Az. I-4 U 55/11.

 

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei. Allerdings wird ein Formulierungsvorschlag unterbreitet, welcher wie folgt lautet:

 

„…verpflichte ich mich, alle gesetzlichen Vorschriften, die für den Handel im Internet gelten und für meine Geschäfte relevant sind, zu beachten.“

 

Eine solche Erklärung ist viel zu unbestimmt. Dies dürfte jedem auf den ersten Blick einleuchten. Eine Unterlassungserklärung sollte immer in Bezug auf die konkrete Verletzungshandlung abgegeben werden. Gern helfe ich Ihnen dabei. In dieser Formulierungsvorgabe könnte man auch ein Missbrauchsindiz sehen.

 

Alles in allem habe ich aber noch nicht genügend Indizien vorliegen, um von einem Rechtsmissbrauch sprechen zu können. Ich kenne auch erst zwei Abmahnungen.

 

Stand: 11/2014

Abmahner: Firma ub-shopping International, Ulrich Börder

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Hans-Conrad Ostermeyer

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkauf bei ebay

Stand: 10/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.