Gegenstand der Abmahnung
Am 7.9.2018 hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg im Auftrag von Harald Durstewitz, geschäftlich handelnd unter Dachs Deutschland, eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer.
Fehlerhafte veraltete Widerrufsbelehrung als Abmahngrund
Rechtsanwalt Dr. Fleischer teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantschaft als Unternehmen im Bereich des Vertriebs von Schmuckprodukten europaweit tätig sei. Auch der Abgemahnten biete über seinen Onlineshop den Kauf von Schmuckprodukten an und stehe daher zu Herrn Harald Durstewitz im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nummer 1 UWG.
Nunmehr habe der Abmahner festgestellt, dass der Empfänger das Abmahnschreiben mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung in seinem Internetshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde.
Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeiten nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufklären würde, sondern auf eine Widerrufsmöglichkeit hinweise, die so nicht gegeben sei und einer alten Gesetzeslage entsprechen würde, die nicht im Einklang mit der derzeitigen stehe. Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist weise er auf § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB sowie Artikel 246 EGBGB hin, wonach die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginnen würde. Dies sei falsch, denn das Gesetz stelle den Beginn der Widerrufsfrist nur noch in Zusammenhang mit dem Erhalt der Ware.
Die festgestellten Verstöße würden ein wettbewerbswidriges Verhalten begründen. Weiterhin liege ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vor, da der Abgemahnte den Verbraucher mit seinen derzeitigen Angaben über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts täuschen würde. Ein Ausdruck mit dem betroffenen Inhalt der Internetseite liege den Fareds Rechtsanwälten zu Beweiszwecken für ein etwaiges Gerichtsverfahren vor.
Der Abgemahnte wird aufgefordert, dass widrige Verhalten eines Wettbewerbers zu unterlassen und bis spätestens 17. September 2018 eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Überdies stehe Herrn Harald Durstewitz dem Abgemahnten gegenüber ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme seiner Bevollmächtigten zu. Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht, summieren sich auf 887,02 € brutto, und seien zahlbar bis zum 21.9.2018. Rechtsanwalt Dr Bernd Fleischer weist darauf hin, das sollte kein fristgemäßer Zahlungseingang zu verzeichnen sein, er seiner Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung anheimstellen würde.
Abmahnung Harald Durstewitz, Dachs Deutschland
wegen veralteter Widerrufsbelehrung
vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Stand: 09/2018
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.