Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung des Herrn Heinz-Guenter Hamich aus Rennerod durch die Rechtsanwälte Weber Hoß aus Duisburg zur Einsicht erhalten. Die 3-seitige Abmahnung datiert auf den 06.01.2015 und trägt den Betreff „Unbefugte Fotonutzung“.

 

Abmahnung Heinz-Guenter Hamich

 

Zunächt wird in der Abmahnung erläutert, dass der Abmahner Heinz-Guenter Hamich Berufsfotograf sei. Einige seiner Fotografien habe er auf der Internetplattform PIXELIO eingestellt und zur redaktionellen Nutzung freigegeben. Hierzu zählt nach Angaben der Kanzlei Weber Hoß auch das streitgegenständliche Foto „Bastei-Elbsandsteingebirge“. Dieses Foto ist der Abmahnung als Ausdruck beigefügt.

 

In den weitren Ausführungen der Abmahnung heißt es, dass den Nutzungsbedingungen von PIXELIO entnommen werden kann, dass ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Lizenzerteilung nicht zu Werbenzwecken benutzt werden darf. Dies habe der Abmahner jedoch feststellen müssen. Der Abgemahnte habe das besagte Foto auf seiner Internetseite zur Bewerbung einer Reise genutzt.

 

Heinz-Guenter Hamich Abmahnung

 

Dies verletze die Rechte des Herrn Hamich, sodass ihm gegenüber dem Abgemahnten Unterlasungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehe. Der Abgemahnte wird aufgefordet, eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 13.01.2015 abzugeben. Herr Hamich sei jedoch dazu bereit auch eine andere Erklärung anzunehmen, sofern durch diese die Wiederholungsgefahr vollständig ausgeräumt wird.

 

Sodann wird dem Abgemahnten aufgegeben, vollständig Auskunft über Art und Umfang der Nutzung zu erteilen. Diese ist auch für die konkrete Berechnung des Schadensersatzanspruches notwendig. Der Abmahnung wird zur vollständigen und nachvollziehbaren Auskunftserteilung ein vom Abgemahnten auszufüllendes Formblatt beigelegt. Dieses Formblatt ist ausgefüllt ebenfalls bis zum 13.01.2015 an die Kanzlei zu übermitteln.

 

Es wird sodann kurz darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auch zur Erstattung der durhc die Abmahnung entstandenen Kosten verpflichtet sei. Eine vollständige Berechnung der Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche erhalte der Abgemahnte nach Abgabe der Unterlassungserklärung und der Auskunft.

 

Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte

 

Die Abmahnung ist vom Sachbearbeiter Rechtsanwalt Dirk Hoß unterzeichnet. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medierecht Dirk Hoß ist seit dem 10.03.1999 als Anwalt zugelassen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftrecht Dr. Jürgen Weber und Rechtsanwalt Matthias Krach sind ebenfalls in der Kanzlei in Duisburg tätig. Im Internet findet man die Kanzlei unter ww.weber-hoss.de.

 

Weber Hoß Rechtsanwälte Abmahnung

 

Wurden Sie auch von der Kanzlei Weber Hoß im Auftrag des Herrn Heinz-Guenter Hamich abgemahnt oder vielleicht im Auftrag eines anderen Rechteinhabers?

 

Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung des Herrn Heinz-Guenter Hamich vom 14.1.2015, Frist zur Unterlassungserklärung und Auskunft jeweils der 23.1.2015, Kosten werden noch keine geltend gemacht. Das kommt dann im Anschluss an die erteilte Auskunft.

Abmahner: Heinz-Guenter Hamich

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Weber Hoß

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.