Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Schmücker Notar und Rechtsanwälte, Tabbenstraße 9, 49624 Löningen vor, die diese im Auftrag der Firma Helo GmbH & Co. KG am 15.11.2018 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Patrick Trommler.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform als Abmahngrund

Die Bevollmächtigten der Abmahnerin teilen mit, dass ihre Mandantschaft in Rastdorf einen Internethandel u.a. für Garten- und Heimwerkerbedarf betreiben würde. Unter andere würde sie über ebay und Amazon auch Spraydosen wie z.B. Sprühlack oder Markierungsspray vertreiben.

 

Der Abgemahnte betreibe ebenfalls einen Internethandel. Er vertreibe ebenfalls über ebay Spraydosen, so dass es sich bei der Helo GmbH & Co. KG um einen Wettbewerber im Sinne des UWG handele.

 

Weiter heißt es sodann, dass seit Januar 2016 Onlinehändler gesetzlich verpflichtet seien, auf ihren Webseiten auf die EU-Plattform zur Onlinestreitschlichtung hinzuweisen. In Artikel 14 Abs. I der EU-Verordnung Nr. 524/2013 hieße es:

 

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Onlinedienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.“

 

Kernpunkt der Informationspflicht sei die zwingende Nennung des anklickbaren (!) Links zur sogenannten OS-Plattform im Impressum, so Rechtsanwalt Trommler.

 

Das OLG München habe mit Urteil vom 22.09.2016 (29 O 298/16) entschieden, dass Händler mittels eines „klickbaren“ Links über die OS-Plattform informieren müssten. Eine bloße Verweisung unter Nennung des url der OS-Plattform reiche nach Ansicht des OLG München zur Erfüllung der Informationspflicht nicht aus. Nachweislich erfülle der Abgemahnte diese Kriterien nicht.

 

Zum Beispiel biete er auf der eBay-Verkaufsplattform Lackspray zum Verkauf an. Unter den rechtlichen Informationen nehme er zwar Bezug auf die OS-Plattform und die EU-Verordnung Nr. 524/2013, stelle allerdings dahingehend keinen anklickbaren Link zur Verfügung. Ebenso verhalte es sich bei alle weiteren von dem Abgemahnten angebotenen Produkten.

 

Diese Angebote würden bei der Kanzlei Friedrich Schmücker in gesicherter Form vorliegen. Es handele sich hierbei um wettbewerbswidriges Verhalten seitens des Abgemahnten.

 

Für die Umsetzung werde eine Frist bis zum 29.11.2018 notiert.

 

Darüber hinaus habe er bis zum 29.11.2018 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, die Kosten der Beauftragung der Bevollmächtigten zu erstatten. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 75.000 EUR geltend gemacht i.H.v. 1.752,90 EUR.

Abmahnung Helo GmbH & Co. KG

wegen fehlender Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwälte Friedrich Schmücker

Stand: 11/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.