Gegenstand der Abmahnung

Am 30.11.2016 haben die Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe, Stephanienstraße 4, 76530 Baden-Baden im Auftrag der Firmen OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Eduard Grafe. Dieser teilt mit, dass die Firma OTOTO Design Ltd. Inhaberin verschiedener Designschutzrechte hinsichtlich der sogenannten Nessie-Family sei. Die verschiedenen Designschutzanmeldungen beim EUIPO seien dem Schreiben beigefügt.

 

Designrechtsverletzung durch Verwendung der Bezeichnung „Nessie“

Weiter heißt es, dass die Firma DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH exklusive Distributorin dieser Produkte in Deutschland und Österreich sei.

 

Der Abgemahnte würde im Internet eine Kopie dieses Produktes anbieten, das dieser ebenfalls Nessie nennen würde. Er verletze daher nicht nur die registrierten Rechte seiner Mandantin OTOTO Design GmbH, sondern auch Urheberrechte.

 

Damit verletze der Abgemahnte aber auch die entsprechenden an die Firma DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH übertragenen Vertriebsrechte an den vorgenannten Produkten.

 

Namens und in Auftrag ihrer Mandantinnen hätten die Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe diesen daher aufzufordern, den Vertrieb der von diesem angebotenen Produkts zu unterlassen und den Abmahnerinnen Schadensersatz zu bezahlen. Bis zum 05.12.2016 solle er eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein entsprechendes Muster liege der Abmahnung bei.

 

Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte verpflichten, „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt € 7.000 zu bezahlen“ für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung. Auch zur Zahlung einer 1,8 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 100.000 €, also insgesamt Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.725,40 € netto würde er sich verpflichten. Ein Zahlungseingang habe bis zum 05.12.2016 zu erfolgen.

 

Gefordert wird darüber hinaus eine genaue Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung sowie die Vernichtung der noch vorhandenen Produkte. Ein entsprechender Nachweis habe der Abgemahnte zu erbringen.

 

Auch werde verfügt, dass er den Firmen OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen habe, der diesen durch den Vertrieb der vorgenannten Produkte entstanden seien.

Abmahnung OTOTO Design Ltd. und DFP Dr. Falkenthal & Co. GmbH

wegen Designrechtsverletzung „Nessie“

vertreten durch Rechtsanwälte Henn Schäfers Grafe

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.