Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 04.11.2015 hat die Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart durch die Rechtsanwälte Richard Kempcke, die unter der Internetpräsenz Internetrecht-Rostock.de zu finden sind, Richard-Wagner-Straße 14, 18055 Rostock eine Abmahnung aussprechen lassen.
Anlass der Beauftragung seien wettbewerbsrechtliche Verstöße im Rahmen des Angebots des Abgemahnten über seinen gewerblichen eBay-Auftritt.
Details zur Abmahnung der Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart
Der Abgemahnte biete über die Online-Handelsplattform eBay Artikel aus dem Sortiment Modellbau an. Da ihre Mandantin auch im Internet gleichartige Artikel anbiete, stehe diese als Mitbewerberin mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, die Sachbearbeiterin der Abmahnung.
Moniert wird mit dem Abmahnschreiben zum einen die fehlende Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts. Seit dem 13.06.2014 müsste der Abgemahnte den Verbraucher gem. Art. 246 a § 1 Ziff. 8 EGBGB über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt. Indem er den Verbraucher diese Angabe vorenthalte, verstoße der Abgemahnte gegen §§ 3, 5 a Abs. 2, 4 UWG i.V.m. Art. 246 a § 1 Ziff. 8 EGBGB.
Als zweiter Punkt wird die fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes bemängelt. Der Abgemahnte sei als Unternehmer zudem nach § 312 i Abs. 1 Ziff. 2 BGB i.V.m. Art. 246 c Nr. 2 EGBGB verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm als Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Die Rechtsanwälte Richard & Kempcke teilen sodann mit, dass der Abgemahnte an keiner Stelle im Rahmen seines eBay-Angebots über die Vertragstextspeicherung nach Vertragsschluss durch ihn bzw. über die Zugänglichmachung des Vertragstextes für den Kunden informieren würde.
Der Abgemahnte wird aufgefordert, dieses wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen.
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Ferner habe ihre Mandantin gemäß § 8 Abs. 1 UWG einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Es ergeht der Hinweis, dass nur eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeignet sei, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 12.11.2015 12:00 Uhr gesetzt. Die Vorab-Übersendung per Telefax sei ausreichend, wenn das Original unverzüglich nachgereicht werden würde.
Weiter habe Rechtsanwältin Vogt den Abgemahnten gemäß § 12 Abs. 1 UWG aufzufordern, die ihrer Mandantin entstandenen Kosten ihrer Inanspruchnahme zu ersetzen. Die Kosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 5.000 EUR ergeben. Summiert sind das 480,20 EUR netto. Für den Eingang dieses Betrages sei eine Frist bis zum 19.11.2015 notiert worden.
Abmahnung Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart
wegen fehlender Information zum Mängelhaftungsrecht und zur Vertragstextspeicherung in eBay-Angeboten (Wettbewerbsrecht)
vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke
Stand: 11/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.