Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster vor, die diese im Auftrag von Herrn Hans Deutzmann am 20.01.2017 ausgesprochen haben. Rechtsanwältin Jennifer Herden, die Unterzeichnerin des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten unter dessen Domain sei, mit denen dieser Herrn Hans Deutzmann unlauteren Wettbewerb bereite. Der Abgemahnte würde mit seinen Angeboten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Irreführende Werbung mit heilender Wirkung von Yoga als Abmahngrund
Rechtsanwältin Herden führt aus, dass eine irreführende Werbung unzulässig sei. Es liege ein Verstoß gegen das Heilmittelgewerbegesetz vor. Die Aussagen des Abgemahnten, die in der Abmahnung ausführlich aufgeführt sind, seien dahingehend zu verstehen, dass Yoga gegen die verschiedenen Erkrankungen wie z.B. Burn-Out und Erschöpfungssymptome helfe. Insbesondere biete er „psychologische Yoga-Therapie“ an. Daneben würde er den verschiedenen fernöstlichen Heilmethoden, wie Reiki, verschiedene heilende Wirkungen zuordnen.
Bekanntermaßen seien die Wirkungen von Yoga, Reiki, Dorn Preuss, TCM, Tuina, Schröpfen und Fußreflexzonentherapie in Bezug auf Krankheiten wissenschaftlich höchst umstritten. Es werde beispielsweise auf das Handbuch der Stiftung Warentest „Asiatische Heilkunde“ verwiesen. Die Wirkung von Yoga und den anderen genannten Methoden auf bestimmte Beschwerden sei nicht belegt. Gleichzeitig unterlasse der Abgemahnte es jedoch, auf diesen Umstand hinzuweisen.
Zusätzlich liege ein Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 HeilprG vor. Der Abgemahnte nehme Bezug auf verschiedene Beschwerden, bei denen Reiki und Yoga zur Verbesserung betragen würden. Dadurch suggeriere er dem Interessenten, Heilkunde auszuüben ohne eine entsprechende Erlaubnis vorweisen zu können. Die Ausübung der Heilunde sei nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes jedoch ohne Erlaubnis verboten.
Namens und in Vollmacht von Herrn Hans Deutzmann würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, es ab sofort zu unterlassen „im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Rahmen der Werbung für Yogadienstleistungen eine therapeutische Wirkung von Yoga zu behaupten und Heilkunde anzubieten ohne eine entsprechende Erlaubnis vorweisen zu können“.
Zur Abwendung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werde dem Empfänger des Abmahnschreibens angeboten, bis zum 27.01.2017 eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 € berechnen (=1.358,86 €) und seien zahlbar binnen 14 Tagen.
Abmahnung Hans Deutzmann
wegen irreführender Werbung
vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven
Stand: 20.01.2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.