Gegenstand der Abmahnung

Die Abmahnung vom 16.01.2015 der MELKO-Trendshop, Inhaber Mario Nitze, aus Holzminden wurde durch Rechtsanwalt Andreas Opitz wegen angeblich nicht ausreichender Warnhinweise ausgesprochen. Der MELKO-Trendshop handelt, wie auch der Abgemahnte, über das Internet mit verschiedenen Waren und vertreibt insbesondere Schmuck, Uhren, Armbänder und auch Loom Bands. Insoweit geht Rechtsanwalt Opitz von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis aus.

 

Es sei nunmehr aufgefallen, dass der Abgemahnte im Internet über eBay „LOOM Band“ gegenüber Endverbrauchern anbiete, ohne die gesetzlichen Vorgaben und Verbraucherschutzvorschriften zu erfüllen. Er würde sich hierdurch gegenüber anderen Mitbewerbern einen Vorsprung durch Rechtsbruch verschaffen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seiner Artikelbeschreibung keine Gefahrenhinweise anzugeben.

 

Abmahnung Mario Nitze – MELKO-Trendshop

 

Bei dem angebotenen Bänderset handle es sich um Spielzeug im Sinne des § 2 Ziffer 24a der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Die Bänder sind dazu bestimmt, von Personen unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Insoweit habe ein Warnhinweis mit dem Wort „Achtung“ zu beginnen. Hierbei sind Warnhinweise gemeint, die für die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeuges maßgeblich sind. Die Hinweise müssen klar erkennbar sein. Zudem habe der Händler zu berücksichtigen, dass dem Spielzeug die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sind. Dem Verbraucher ist deutlich vor Augen zu führen, dass es sich nicht um Empfehlungen handelt, sondern um Sicherheitshinweise.

 

Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, keine Warnhinweise mitgeteilt und damit gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen zu haben. Die Loom Bänder können schließlich verschluckt werden und sind für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

 

MELKO-Trendshop Abmahnung Mario Nitze

 

Rechtsanwalt Opitz fordert den Abgemahnten sodann in der Abmahnung auf, diesen Verstoß ab sofort zu unterlassen und -um die Wiederholungsgefahr ausschließen zu können- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Einen Entwurf einer geeigneten Unterlassungserklärung wird dem Abmahnschreiben beigefügt. Als Frist zur Abgabe dieser Erklärung wird dem Abgemahnten der 27.01.2015 genannt.

 

Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens der Frist droht Rechtsanwalt Andreas Opitz gerichtliche Schritte an.

 

Gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei der Abgemahnte verpflichte, die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Er wird daher zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 745,40 €, ebenfalls bis zum 27.01.2015, aufgefordert. Diese wurden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € berechnet.

 

Abmahnung Andreas Opitz Rechtsanwalt

 

Der 3-seitigen Abmahnung ist sodann eine unter dem 16.01.2015 unterzeichnete Vollmacht sowie der Formulierungsvorschlag der Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Unter anderem würde der Abgemahnte sich in dieser Erklärung mit Unterschrift dazu verpflichten, es zu unterlassen, Spielzeuge zum Verkauf anzubieten, ohne die erforderlichen Warnhinweise mitzuteilen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet er sich weiterhin eine Vertragsstrafe an den Abmahner in Höhe von 5.010,00 € zu zahlen.

Abmahner Mario Nitze, MELKO-Trendshop

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Andreas Opitz

Stand: 16.01.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.