Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Quilate Services SA wegen einer angeblichen Kennzeichenrechtsverletzung an der Marke „LA MARTINA“ vom 20.05.2015 vorliegen. Unterzeichnet ist die Abmahnung von Rechtsanwältin Tanja I. Harward. Das vierseitige Abmahnschreiben wurde per Einwurf-Einschreiben und vorab per E-Mail übermittelt.

 

Mit der Abmahnung informieren die Heuking Kühn Lüer Wojtek Rechtsanwälte darüber, dass bekannt sein dürfte, dass weltweit Modeartikel und Accessoires unter der Marke „LA MARTINA“ vertrieben werden würden. Die Abmahnerin sei die alleinige Inhaberin der Kennzeichenrechte an der Bezeichnung „LA MARTINA“. In der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gebiet der Europäischen Union genieße die Quilate Services SA für die vorgenannte Marke markenrechtlichen Schutz. Der Abmahnung liegen aktuelle Auszüge aus den Markenregistern bei.

 

Abmahnung La Martina – Quilate Services SA

Rechtsanwältin Harward weist darauf hin, dass deren Mandantin ihre Kennzeichen fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Markenpiraterie, verteidigen würde. Die Quilate Services SA sei auf den Handel des Abgemahnten mit Produktfälschungen, die das Kennzeichen „LA MARTINA“ tragen würden, aufmerksam geworden. Da keine Zustimmung der Abmahnerin vorliege und es sich bei den verkauften Produkten um Plagiate handele, würde eine Markenrechtsverletzung vorliegen (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. A) GMV bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

 

Es werden mit dem Abmahnschreiben folgende Ansprüche geltend gemacht:

 

1. Der Abgemahnte soll es ab sofort unterlassen, das Kennzeichen „LA MARTINA“ zu nutzen (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. A), Abs. 2 GMV; § 14 Abs. 5 MarkenG).

 

2. Die Wiederholungsgefahr soll durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 26.05.2015 beseitigt werden.

 

3. Ferner sei der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin verpflichtet, durch Vorlage von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen, sowie sonstigen Handelsdokumenten, des Weiteren unter Vorlage von Bank- und Finanzunterlagen Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Gegenstände und eine Gewinnsauskunft zu erteilen.

 

4. Der Abgemahnte müsse auch der Qulilate Services SA geeigneten Zugang zu den vorgenannten Unterlagen gewähren.

 

5. Ebenso sei der Abgemahnte verpflichtet, die noch in seinem Besitz befindlichen, beanstandeten Bekleidungsstücke an die Abmahnerin oder an einen von der Abmahnerin beauftragten Gerichtsvollzieher herauszugeben.

 

6. Auch zur Erstattung der der Abmahnerin entstandenen Schadensersatzbeträge sei der Abgemahnte verpflichtet.

 

7. Schließlich sei der Abgemahnte auch verpflichtet, die der Abmahnerin durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Derzeit würden sich die Aufwendungen auf 2.948,90 EUR belaufen und nach einem Streitwert von 250.000 EUR berechnen.

Abmahnung Quilate Services SA

wegen Kennzeichenrechtsverletzung an der Marke „LA MARTINA

vertreten durch Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.