Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 28.12.2015 hat die Heuser Metallverarbeitung GmbH durch die Rechtsanwälte ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grafenberger Allee 297, 40237 Düsseldorf eine Abmahnung aussprechen lassen.
Rechtsanwalt Marcus Büscher, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens teilt mit, dass seine Mandantin die Marke „Heuser“ im geschäftlichen Verkehr unter anderem für den Vertrieb von Kabelkanälen benutze und hier innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben habe.
Gegenstand der Abmahnung der Heuser Metallverarbeitung GmbH
Die Heuser Metallverarbeitung GmbH habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte eine Adword-Anzeige geschaltet habe, die einen User, der bei Google das Suchwort „Heuser“ eingeben würde, auf seine Anzeige lenken würde.
Die Anzeige des Abgemahnten stelle einen Eingriff u.a. in die Markenrechte der Abmahnerin dar, da der Empfänger des Abmahnschreibens das identische Zeichen (Heuser) für das Anbieten und Bewerben von identischen Waren (Kabelkanälen) nutzen würde.
Insbesondere gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG i.V.m. § 19 MarkenG stehe seiner Mandantin daher sowohl ein Unterlassungsanspruch als auch ein Auskunftsanspruch zu, so Rechtsanwalt Büscher von den ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen Rechtsanwälten. Des Weiteren habe der Abgemahnte gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG Schadensersatz zu leisten als auch die seiner Mandantin durch die Beauftragung der Kanzlei entstandenen Kosten zu erstatten.
Im weiteren Verlauf des Schreibens wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 31.12.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da nur durch die Abgabe einer solchen Erklärung, nicht jedoch durch die Aufgabe des beanstandeten Verhaltens oder gar durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden könne. Nach der Abgabe der Erklärung sei selbstverständlich die Anzeige in der beanstandeten Form sofort einzustellen, so der Hinweis in der Abmahnung.
Der Abgemahnte solle beachten, dass die ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen Rechtsanwälte diesen mit der dem Abmahnschreiben beigefügten Erklärung zur Vorbereitung der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche zur Auskunftserteilung und – zunächst dem Grunde nach – zur Schadensersatzzahlung verpflichten würde. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz aus dem Verkauf von mit der Marke der Heuser Metallverarbeitung GmbH beworbenen Produkte werden die Bevollmächtigten auch einen immateriellen Schadensersatz geltend machen. Dazu bewerte die Rechtsanwaltskanzlei ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen derzeit den immateriellen Schaden der seiner Mandantin durch die rechtswidrige Nutzung der Marke Heuser entstanden sei.
Abmahnung Heuser Metallverarbeitung GmbH
wegen Markenrechtsverletzung „Heuser„
vertreten durch Rechtsanwälte ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stand: 12/2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.