Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Hild & Kollegen Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Hild & Kollegen Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

Annette Gauerke
Dieter Klaucke
DocFutter GmbH
– HQ-Patronen GmbH
Rosense-Sen Naturkosmetik, Birol Sen
Skylark Solutions Ltd.
T&D Versand GbR

 

Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die Kanzlei Hild & Kollegen, die ich am 25.10.2018 erstellt habe. Hierbei handelt es sich um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Hild & Kollegen bis zum heutigen Tage. Nähere Informationen zu der Kanzlei erhalten Sie auf seiner Internetseite unter https://www.kanzlei.biz/.

 

Wer verbirgt sich hinter den Hild & Kollegen Rechtsanwälten?

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Anwaltskanzlei Hild & Kollegen auf. Ihre Büroräume hat sie an der Konrad-Adenauer-Allee 55 in 86150 Augsburg. Die Kanzlei Hild & Kollegen besteht aus Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 11.07.2001), Rechtsanwalt Alexander Wagner (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 12.11.2009; weiterer Kanzleisitz in der Frickingerstr. 1 in 86150 Augsburg), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht Arthur Kempter (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 11.03.2010) und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwältin für IT-Recht Kerstin Piller (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 20.04.2005; weiterer Kanzleisitz in der Brienner Str. 48 in 80333 München).

 

Erfahrung mit der Kanzlei Hild & Kollegen

Das erste Mal zu tun hatte ich mit der Kanzlei Hild & Kollegen im Jahr 2009. Es handelte sich um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit, in der die Kanzlei einen von meinem Mandanten abgemahnten Onlinehändler vertreten hat. In der Folgezeit hatte die Kanzlei Hild & Kollegen Abmahnungen im Auftrag von Rechtsanwalts Hagen Hild wegen unzulässiger Verwendung der von ihm erstellten AGB ausgesprochen. Des Weiteren hatte ich auch in markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Angelegenheiten immer mal wieder mit der Kanzlei Hild & Kollegen auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht

Urheberrechtliche Abmahnungen sind mir u.a. für folgende Auftraggeber bekannt:

 

  • Annette Gauerke (Lichtbild und Grafik)
  • HQ-Patronen GmbH (Lichtbild)
  • T&D Versand GbR (Lichtbild)

 

Abmahnungen dem Bereich Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • HQ-Patronen GmbH (Markenrechtsverletzung Marke „HQ Patronen“)

 

Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wurden u.a. für folgende Auftraggeber ausgesprochen:

 

  • Dieter Klaucke, Traumöfen (Branche: Öfen) (u.a. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung u.a.)
  • Rosense-Sen Naturkosmetik, Birol Sen (Branche: Kosmetik) (u.a. wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit; fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.)

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hild & Kollegen sind mir als angenehme faire Kollegen bekannt, die die Angelegenheiten zügig bearbeiten und schnelle Rücksprachen mit ihren Parteien nehmen. Wichtig ist es jedoch, dass die Fristen eingehalten werden, da die Kanzlei Hild & Kollegen die Ansprüche in der Regel gerichtlich klären lässt, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgt. Sämtliche mir bekannten Abmahnungen waren berechtigt, so dass von missbräuchlichem Abmahnverhalten (sog. Rechtsmissbrauch) keine Rede sein kann.

 

Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen Augsburg erhalten

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Hild & Kollegen eine Abmahnung (z.B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 25.10.2018

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.