Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Christoph Friedrich Jahn, Rothenburg 41, 48143 Münster vor, die dieser im Auftrag der HOFER-PARKETT Handels GmbH am 01.12.2016 ausgesprochen hat. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin einen Großhandel für Parkett- und Terrassenbau betreibe. Um die Produkte visuell für potentielle Kunden darzustellen, stelle sie auch Lichtbilder der Produkte her.

 

Die HOFER-PARKETT Handels GmbH Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Jahn führt aus, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass auf drei verschiedenen Internetseiten Lichtbilder zu kommerziellen Zwecken nutze, von denen die Abmahnerin Urheberin i.S.d. § 7 UrhG sei. Bei den Lichtbildern handele es sich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG um geschützte Werke. Die Einbindung der geschützten Werke seiner Mandantin in das Online-Angebot des Abgemahnten stelle einen Eingriff in die dem Urheberrechtsberechtigten vorbehaltenen Verwertungsrechte der §§ 15 ff. UrhG, insbesondere in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG dar.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde der Empfänger des Abmahnschreibens im Namen der HOFER-PARKETT Handels GmbH gem. § 97 Abs. 1 UrhG aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 08.12.2016 abzugeben. Ein Entwurf sei als Anlage beigefügt, so Rechtsanwalt Christoph Friedrich Jahn.

 

Vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer einfachen, also nicht durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte, Unterlassungserklärung die nach der Rechtsprechung vermutete Wiederholungsgefahr nicht ausräume.

 

Darüber hinaus stünden der Abmahnerin neben diesem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatzansprüche gemäß § 72 Abs. 1 und 2, § 19a, § 97 Abs. 2 UrhG zu. Die Höhe dieser Ansprüche werde nach Auskunftserteilung genau beziffert.

 

Ferner habe der Abgemahnte die durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Jahn entstandenen Kosten zu erstatten. Diese summieren sich auf 1.044,40 EUR netto nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR und seien zahlbar bis zum 10.12.2016.

Abmahnung HOFER-PARKETT Handels GmbH

wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern

vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Friedrich Jahn

Stand: 12/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.