Gegenstand der Abmahnung
Am 12.9.2017 hat Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Straße 10, 35080 Bad Endbach im Auftrag von Herrn Holger Männer eine Abmahnung ausgesprochen. In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben führt der Unterzeichner aus, dass sein Mandant auf diversen Verkaufsportalen gewerbliche Verkaufs-Accounts führt, unter denen er sogenannte Underwear, Unterwäsche für Herren, zum Kauf anbiete. Auch der Abgemahnte würde Herrenunterwäsche zum Kauf im Internet anbieten, sodass ein Mitbewerberverhältnis zwischen ihm und dem Abmahner bestehe.
Irreführung über Gewerblichkeit
Weiter heißt es sodann, dass Herr Holger Männer festgestellt habe, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay ausgeben würde. Dies tue er, obwohl er derzeit 22 laufende Angebote, größtenteils Mehrfach-Angebote mit Underwear Neuwaren bei eBay eingestellt habe. In den letzten 15 Tagen seien zusätzlich 20 Angebote von ihm ausgelaufen und alle hätten Käufer gefunden. Dies belege, dass der Abgemahnte über die übliche Haushaltsmenge hinaus Artikel anbiete und veräußere.
Für ein gewerbsmäßiges Handeln sei lediglich eine auf Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben, erforderlich (BGH GRUR 1995, 697, 699). Weder die Verfolgung eines Erwebszweckes noch eine Gewinnerzielungsabsicht seien für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit notwendig. Es komme vielmehr auf das erkennbare Verhalten nach außen an. Darüber hinaus führt Rechtsanwalt Volker Jakob an, dass eine Unternehmereigenschaft vorliege, wenn der Verkäufer im Jahr alternativ
- 150 Auktionen insgesamt oder
- 100 Auktionen im gleichen Geschäftsfeld getätigt habe
- 50 neuwertige Waren veräußert oder
- in den letzten drei Monaten je mindestens 1.500,00 Verkaufsumsatz erzielt habe.
Der Abgemahnte habe innerhalb eines Jahres als Verkäufer 291 Bewertungen bei eBay erhalten. Wobei zu beachten sei, dass durchschnittlich nur jeder 3. Käufer eine Bewertung abgebe. Die Verkäufe des Abgemahnten seien somit dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Er habe den Verbraucher nach der EU-Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU (VRRL) umfangreich vor dem Bestellvorgang zu informieren. Dies tue er nur unzureichend bzw. fehlerhaft.
Als Gewerbetreibender sei der Empfänger der Abmahnung zwingend verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sich insbesondere wettbewerbsgerecht zu verhalten. Dem Verbraucher stehe bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Er habe dem Verbraucher klar und unmissverständlich über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Vielmehr gebe der Abgemahnte wettbewerbswidrig an: „Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme“.
Des Weiteren mache er keinerlei Angabe zur Anbieterkennzeichnung. Auch die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, würden nicht angegeben werden. Auch eine Belehrung fehle, wie der Verbraucher nach Art. 246c Nr. 3 EGBGB mit den gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Fehler bei der Eingabe vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen könne.
Auch fehlen Angaben zum Mängelhaftungsrecht und zur Online-Streitbeilegungsplattform.
Die in seinem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr könne der Abgemahnte durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Gemäß § 8 UWG sei Herr Holger Männer berechtigt, eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten zu verlangen. Eine Frist hierfür werde bis zum 20.9.2017 gesetzt. Darüber hinaus habe er die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Volker Jakob auszugleichen. Diese summieren sich auf 1.171,67 EUR (Gegenstandswert: 20.000 EUR) und seien zahlbar bis zum 22.9.2017.
Abmahnung Holger Männer
wegen fehlender Anbieterkennzeichnung, Ausschluss Widerrufsrechts, keine Angaben zur Mängelhaftung u.a.
vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob
Stand: 09/2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.