Mir liegt eine Abmahnung der HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG wegen Markenverletzung, vertreten durch die Rechtsanwälte Twainscore Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH vom 13.09.2022 vor.

 

Der Abgemahnte soll markenverletzende Uhren der Marken Hugo Boss angeboten haben.

 

Die Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG ist ein Unternehmen der Hugo Boss-Gruppe, für welche sie die Rechte des Geistigen Eigentums halte, heißt es in der Abmahnung. Sie sei Inhaberin zahlreicher Marken mit den Bestandteilen „BOSS“, „HUGO BOSS“, „HUGO“ etc.. Für den Bereich Uhren halte die HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG u.a. folgende Marken:

 

Unionsmarke „BOSS HUGO BOSS“ (Wort-/ Bildmarke) Nr. 00049262, angemeldet im Register am 01.04.1996, eingetragen am 06.07.2007, u.a. für Uhren (Klasse 14); Unionsmarke „BOSS“ (Wortmarke) Nr. 000049221, angemeldet im Register am 01.04.1996, eingetragen am 29.01.2009, u.a. für Uhren (Klasse 14); Unionsmarke „HUGO BOSS“ (Wortmarke) Nr. 000049254, angemeldet im Register am 22.03.1996, eingetragen am 31.03.2008, u.a. für Uhren (Klasse 14); Unionsmarke „HUGO“ (Wortmarke) Nr. 011725306, angemeldet im Register am 10.04.2013, eingetragen am 02.06.2015, u.a. für Uhren (Klasse 14); Unionsmarke „HUGO HUGO BOSS“ (Wort-/ Bildmarke) Nr. 000049288, angemeldet im Register am 01.04.1996, eingetragen am 26.03.2008, u.a. für Uhren (Klasse 14).

 

Diese Marken stünden in Kraft und würden durchgängig u.a. für die Waren „Uhren“ benutzt werden.

 

Die HUGO BOSS Trade Mark Management GmbH & Co. KG hat beim Abgemahnten einen Testkauf einer Uhr „BOSS HUGO BOSS“, Modell „HB1513440“ durchgeführt. Bei der Uhr sei auf dem Uhrencase sowie dem Armband das Zeichen „BOSS HUGO BOSS“ und auf der Krone das Zeichen „BOSS“ aufgebracht. Bei dem Angebot und der Bewerbung der Uhr verwende der Abgemahnte das Zeichen „HUGO BOSS“.

 

Eine Überprüfung der Uhr habe ergeben, dass eine Produktfälschung vorläge. Die Fälschung habe u.a. anhand der  folgenden Merkmale festgestellt werden können:

 

– Seriennummer auf der Rückseite des Uhrencase mit falschem Aufbau;
– Abweichendes Finishing des Uhrencase;
– Materialnummer auf der Rückseite des Uhrencase falsch;
– Falsche Referenznummer auf dem Armband;
– Technische Referenznummer auf dem Hang Tag falsch.

 

Aufgrund des Angebots und Vertriebs von Produktfälschungen stünden der Abmahnerin  u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie Schadensersatz zu.

Abmahnung Hugo Boss Trade Mark Management GmbH & Co KG vom 13.09.2022

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch Rechtsanwälte Twainscore Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH

 

Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: 19.09.2022

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Wert von 200.000 EUR gefordert, mithin 3.456,59 EUR brutto

 

Stand: 09/2022

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.