Gegenstand der Abmahnung
Die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G in Coburg, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg hat mit Schreiben vom 08.05.2015 durch die Hertin und Partner PartnerG mbB Rechts- und Patentanwälte, Kurfürstendamm 54/55, 10707 Berlin eine Abmahnung wegen Markenverletzung aussprechen lassen. Die HUK-Coburg sei auf die Webseite des Abgemahnten aufmerksam geworden. Unter dieser Domain verletze der Abgemahnte die Kennzeichenrechte der HUK Coburg und verstoße zudem gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, so Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels. Die HUK-Coburg sei Inhaberin der beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem Aktenzeichen144873 eingetragenen Marke „HUK“ mit einer Priorität zum 01.04.1996. Die Marke sei u.a. geschützt für Dienstleistungen des Versicherungswesens. Die HUK-COBURG sei außerdem Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „HUK24“ (Registernummer 302008025138), die mit einer Priorität zum 18.04.2008 Schutz genieße für Dienstleistungen des Versicherungswesens.
Details zur Abmahnung der HUK-COBURG
Der Abgemahnte verwende die geschützten Kennzeichen der HUK-COBURG und vermittele zudem den Eindruck, dass er Versicherungen der HUK-COBURG und von deren Tochtergesellschaft, der HUK24 AG, vermitteln könnte. Es werden sodann in der Abmahnung Textauszüge von der Website des Abgemahnten genannt. Im Ergebnis würden die Internetseiten des Abgemahnten gegen die Ausschließlichkeitsrechte der HUK-COBURG aus §§ 14 I, II Nr. 1 MarkenG und § 15 I MarkenG, sowie gegen § 5 I UWG verstoßen. Auch werde vom Abgemahnten ein Versicherungsvergleich angeboten. In diesem Zusammenhang fordere der Abgemahnte den Nutzer auf, die KFZ-Versicherung bei der HUK bzw. der HUK24 zu berechnen. Für den Vergleich nutze der Abgemahnte das Vergleichsprogramm von Check24, in dem die Preise und Leistungen der HUK-COBURG und der HUK24 AG nicht berücksichtigt werden würden. Tatsächlich habe die Durchführung eines KFZ-Vergleichs über die Seite des Abgemahnten zu einem Vergleichsergebnis geführt, in dem die Angebote der HUK-COBURG und der HUK24 AG nicht enthalten seien. Bei der Aufforderung des Nutzers, über die Internetseite KFZ-Versicherungen bei der HUK bzw. der HUK24 zu berechnen, führe der Abgemahnte diese in die Irre und verstoße gegen § 5 I UWG.
Die Ansprüche in der HUK-COBURG Abmahnung
Die Nennung der HUK-COBURG und die Verwendung der Marke im Vergleichskontext der Website erfülle zugleich den Tatbestand der vergleichenden Werbung, § 6 I UWG. Der Abgemahnte nutze in rechtswidriger Weise den Ruf der Marken der HUK-COBURG aus und handele damit unlauter im Sinne von § 6 II Nr. 4 UWG. Rechtsanwalt Dr. Omsels weist darauf hin, dass die marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüche kumulativ geltend gemacht werden. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr bzw. zur Förderung des Angebots von Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers
- unter dem Kennzeichen „HUK“ bzw. „HUK24“ Versicherungen anzubieten, und/oder
- einen HUK24-KFZ-Versicherungsvergleich bzw. HUK-KFZ-Versicherungsvergleich sowie die Berechnung der HUK24 KFZ Versicherung oder HUK KFZ-Versicherung anzubieten, wenn in dem Versicherungsvergleich, der mit dem Angebot verbunden ist, die Versicherungsangebote der HUK und / oder HUK24 nicht berücksichtigt werden.
sowie
für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 1. bis 2. dargelegten Verpflichtungen eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen.
Abmahnung HUK-COBURG
wegen Verletzung von Kennzeichenrechten und Verstoß gegen das UWG
vertreten durch Hertin und Partner Rechtsanwälte
Stand: 05/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.