Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schütz, Erbrpinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe vom 9.7.2019 vor, die diese im Auftrag der ICS Festival Service GmbH als Veranstalterin des Wacken Open Airs ausgesprochen haben. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte entgegen der AGB der Abmahnerin auf der Online-Verkaufsplattform eBay Tickets für das Wacken Open Air 2019 mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. „kommerziell“ zum Verkauf eingestellt und/oder verkauft habe.

 

Unzulässiger Weiterverkauf von Eintrittskarten für Wacken Open Air führt zu Abmahnung

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Markus Reuter teilt mit, dass der Empfänger des Abmahnschreibens insgesamt 4 Tickets mit einem Aufpreis von je ca. EUR 100,00 (!) zum Kauf angeboten habe. Eine entsprechende Beweissicherung liege in gespeicherter Form vor. Mit der Einstellung der Verkaufsangebote bei einer nicht autorisierten Verkaufsplattform habe er gegen das Weiterverkaufsverbot der Abmahnerin verstoßen.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Einschränkung von Ticket-Weiterverkäufen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Einschränkungen ein schützenswertes Interesse gelte. Die ICS Festival Service GmbH möchte mit der beschriebenen Verkaufsbeschränkung und der konsequenten Verfolgung von Verstößen das soziale Preisgefüge auf dem Wacken Open Air (möglichst faire und bezahlbare Ticketpreise) aufrechterhalten und die Sicherheit der Festivalbesucher bestmöglich gewährleisten (Kontrolle darüber, wer das Gelände betritt, Durchsetzung von Hausverboten).

 

Aufgrund der genannten Rechtsverletzungen habe die Abmahnerin nach Angabe der Schütz Rechtsanwälte gegen den Empfänger des Abmahnschreibens folgende Ansprüche:

 

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Es sei von dem Abgemahnten ab sofort zu unterlassen, Tickets für das von der ICS Festival Service GmbH veranstaltete Festival zum Verkauf anzubieten und/oder zu veräußern. Er werde aufgefordert, bis zum 19.7.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

2. Vertragsstrafe und weitere Sanktionen

Für das Angebot und/oder den Verkauf der oben genannten Anzahl an Tickets werde eine Vertragsstrafe von 750,00 € festgesetzt. Darüber hinaus behalte sich die Abmahnerin vor, den Abgemahnten in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen sowie notfalls Hausverbot auszusprechen.

3. Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten

Es werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 281,30 EUR nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 EUR angegeben, die jedoch nicht fällig seien, wenn der Abgemahnte die Vertragsstrafe fristgerecht bis zum 26.7.2019 zahlt und die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen der gesetzten Frist bis zum 19.7.2019 abgibt.

Abmahnung ICS Festival Service GmbH

wegen unzulässigem Ticketweiterverkauf für Wacken Open Air 2019

vertreten durch Schütz Rechtsanwälte

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.