Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hoeck Schlüter Vaagt, Lise-Meitner-Straße 15, 24941 Flensburg vor, die diese am 05.10.2016 im Auftrag der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan A. Strunk. Dieser informiert, dass seine Mandantschaft Teil eines führenden, international tätigen Unternehmensverbundes mit diversen Geschäftsfeldern in der Logistik sei. Die Abmahnerin habe ihren Geschäftssitz in Salzbergen im Industriegebiet Holsterfeld. Eine Abbildung des dortigen Firmengeländes sei auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht.

 

Das Abmahnschreiben der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG

 

Vor kurzem sei die ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG aus dem Kundenkreis darauf aufmerksam gemacht worden, dass großformatige Fotoaufnahmen, die exakt dieses Firmengelände in Salzbergen zeigen würden, auf verschiedenen Unterseiten der Internetpräsenz des Abgemahnten veröffentlicht seien. Das dortige Angebot werde von dem Abgemahnten für gewerbliche Zwecke betrieben. Die fraglichen Aufnahmen würden jedoch nicht die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort zeigen, sondern den Anschein erwecken, als wäre die von dem Abgemahnten betriebene Einzelunternehmung dort geschäftsansässig. Gleichzeitig werde den Internetnutzern u.a. auch das Vorhandensein eines umfangreichen Fuhrparks am fraglichen Ort vorgespiegelt, den es jedenfalls dort tatsächlich nicht gebe. Mit den beschriebenen Veröffentlichungen im Internet handele der Abgemahnte in verschiedentlicher Hinsicht rechtswidrig.

 

Dem Abgemahnte werde vorgeworfen, dass er in Wort und Bild nachweislich falsche Angaben zu seinen geschäftlichen Verhältnissen mache, täusche eine Unternehmensgröße vor, die er augenscheinlich nicht ansatzweise habe und führe damit potentielle Nachfrager von Logistikdienstleistungen vorsätzlich in die Irre.

 

Rechtsanwalt Strunk von der Kanzlei Hoeck Schlüter Vaagt führt sodann aus, dass seine Mandantschaft von der rechtswidrigen Verhaltensweise sowohl als Wettbewerberin als auch hinsichtlich der unberechtigten „Verwendung“ ihres Betriebsgeländes direkt betroffen sei. Ihr stünden daher Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zu.

 

Vor diesem Hintergrund fordere er den Abgemahnten auftragsgemäß dazu auf, unverzüglich sämtliches Bildmaterial, welches das Geschäftsgelände der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG erkennbar wiedergebe, vollständig zu entfernen und künftig nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen sowie sämtliche Textstellen in dem unter der Domain des Abgemahnten veröffentlichten Internetangebot zu entfernen, in denen sich falsche sachliche und tatsächliche Angaben zu seinem Geschäftsbetrieb befinden würde.

 

Des Weiteren erwarte der Unterzeichner hinsichtlich der beanstandeten Verhaltensweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft darüber, woher der Abgemahnte die Aufnahmen von dem Gelände der Abmahnerin habe und seit wann diese benutzt worden seien. Eine Frist werde bis zum 12.10.2016 gesetzt.

Abmahnung ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild, falsche Angaben zum Geschäftsbetrieb

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Hoeck Schlüter Vaagt

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.