Gegenstand der Abmahnung

Am 22.2.2017 haben die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg im Auftrag der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt/Main und Main-Tanus-Kreis eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Volker Schloms, der Sachbearbeiter des mir vorliegenden Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass seine Mandantschaft davon Kenntnis erlangt habe, dass der Abgemahnte in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote offeriert habe.

 

Abgrenzung privates und gewerbliches Handeln

Grundsätzlich gelte, dass wer mittels Verkaufsangeboten im Internet, in Zeitungen, Anzeigenblättern oder in sonstiger Weise gewerbsmäßig am geschäftlichen Verkehr teilnehme, müsse auf den gewerblichen Charakter seiner Tätigkeit für jedes einzelne Verkaufsangebot eindeutig hinweisen.

 

Verkaufsportale im Internet würden sowohl Privatverkäufern als auch Kfz-Händlern die Möglichkeit bieten, Verkaufsangebote für Kraftfahrzeuge bundesweit zu präsentieren. Während für Privatverkäufer die Nutzung dieser Verkaufsportale in der Regel kostenfrei sei, sei die gewerbliche Nutzung kosten- und hinweispflichtig.

 

Angesichts der Anzahl der innerhalb kurzer Zeit von dem Abgemahnten unter seiner Telefonnummer privat zum Verkauf angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge widerspreche dieses Angebotsverhalten dem tatsächlich privater Anbieter, die m Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußern würden. Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner monieren, dass der Abgemahnte am Markt als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB agieren würde, wobei es in diesem Zusammenhang nicht entscheidend darauf ankomme, ob er bereits einen Kfz-Handel angemeldet habe oder dies bislang noch unterlassen habe.

 

Das Täuschen des Verbrauchers über die Gewerblichkeit der Angebote stelle einen Verstoß gegen das UWG und das UKlaG dar.

 

Mit zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Kfz-Innungen gehöre im Rahmen der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Innungsmitglieder den Wettbewerb im Bereich des Kraftfahrzeughandels zu überwachen und auf künftige Unterlassung festgestellter Wettbewerbsverstöße hinzuwirken.

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das künftige Unterlassen derartiger wettbewerbswidriger Handlungen sei der Abgemahnte im Auftrag der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt/Main und Main-Tanus-Kreis zum Ausschluss der drohenden Wiederholungsgefahr aufzufordern, die anliegende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung spätestens bis 6.3.2017 an die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner zurückzuleiten.

 

Durch die Beauftragung der Kanzlei seine Kosten in Höhe von 952,00 € nach einem Gegenstandswert von 15.000 € entstanden, die ebenfalls bis zum 6.3.2017 zahlbar seien.

Abmahnung Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt/Main und Main-Tanus-Kreis

wegen Wettbewerbsverstoß durch fehlenden Hinweis auf Gewerblichkeit beim Kfz-Verkauf

vertreten durch JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.