Gegenstand der Abmahnung

Am 21.11.2016 haben die Rechtsanwälte Kapellmann, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf im Auftrag der Firma Interquell GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Dittschar.

 

Dieser teilt dem Abgemahnten mit, dass diesem bekannt sein dürfte, dass die Abmahnerin Tiernahrung herstelle, die sie unter den Marken „Happy Cat“ und „Happy Dog“ vertreibe.

 

Urheberrechtsverletzung an „Happy Dog“-Bildern als Abmahngrund

Weiter heißt es, dass die Interquell GmbH kürzlich darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte in seinen Onlineshops „Happy Dog“ Produkte und dabei urheberrechtlich geschützte Produktbilder verwende, obwohl die Abmahnerin als ausschließlich Nutzungsberechtigte einer entsprechenden Nutzung dieser Bilder nie zugestimmt habe.

 

Die entsprechenden Produktbilder seien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 des deutschen Urhebergesetzes (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Sie seien gezielt und aufwendig für eine aussagekräftige Bewerbung des jeweiligen Produktes angefertigt worden. Der Abgemahnte habe die Produktbilder in seine Onlineshops aufgenommen, ohne die nach dem Urheberrecht erforderliche Zustimmung einzuholen. Dadurch verletze er die dem Urheber zustehenden Rechte zur Vervielfältigung und Veröffentlichung (§§ 15, 16, 19a UrhG).

 

Vor diesem Hintergrund bestünden gegen das Unternehmen des Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung und Schadensersatz (§§ 97, 98, 101 UrhG, §§ 259 ff., 249 ff., 242 BGB). Überdies sei er gemäß § 97a UrhG zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Kapellmann im Zusammenhang mit dieser Abmahnung verpflichtet.

 

Er werde daher im Namen der Interquell GmbH aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, deren „Happy Dog“ Produktbilder in den genannten Onlineshops seines Unternehmens (oder in sonstiger Weise) ohne die vorherige Zustimmung von ihr zu verwenden.

 

Des Weiteren werde er aufgefordert, seine Unterlassungsverpflichtung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu Händen der Rechtsanwälte Kapellmann bis spätestens zum 05.12.2016 zu bestätigen.

 

Weiterhin werde er aufgefordert, die als Anlage beigefügte Kostennote bezüglich der entstandenen Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 € netto bis spätestens zum 12.12.2016 durch Überweisung auf das Kanzleikonto zu begleichen. Es würde ein Streitwert von 50.000 € zu Grunde gelegt werden.

Abmahnung Interquell GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Produktbildern der Marke „Happy Dog“

vertreten durch Rechtsanwälte Kapellmann

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.