Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Harmsen Utescher, Neuer Wall 80, 20434 Hamburg haben am 09.11.2016 im Auftrag der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Henrik Dirksmeier.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos“ sei. Die Marke besitze eine Priorität vom 29.11.1979 und werde von der Abmahnerin seit Jahren umfangreich benutzt, derzeit beispielsweise für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Maisprodukt für Knabberzwecke.

 

Intersnack sei auf Grundlage der vorgenannten Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem HABM gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. Vorgegangen, weshalb derartige Produkte nach Kenntnisstand der Harmsen Utescher Rechtsanwälte auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben worden seien.

 

Markenrechtsverletzung an der Marke „Chitos“ als Abmahngrund

Weiter heißt es sodann in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben, dass die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG vor kurzem festgestellt habe, dass der Abgemahnte in seinem Online-Shop Snackartikel unter der Marke „Cheetos“ anbiete und vertreibe, die offenbar aus dem Ausland importiert und in der Bundesrepublik Deutschland von diesem (weiter-)vertrieben werden würden. Hierdurch verletze er die Markenrechte der Markeninhaberin gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Rechtsanwalt Dirksmeier weist darauf hin, dass sich im vorliegenden Fall ersichtlich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüberstünden. Darüber hinaus bestehe eine enge Warenähnlichkeit. Aufgrund dessen bestünde ersichtlich Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

 

Hieraus folge, dass der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung gegen den Abgemahnten zustehen würden. Er werde daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, unter der Bezeichnung „Cheetos“ Snackartikel zu vertreiben und bis spätestens 18.11.2016 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Bis zum 25.11.2016 habe er die Kosten des Abmahnschreibens in Höhe von 1.973,90 € (Gegenstandswert: 100.000 €) zu zahlen. Zur Kostenerstattung sei der Abgemahnte nach ständiger Spruchpraxis unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Schadensersatzes und der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet.

 

Zum Schluss ergeht der Hinweis, dass falls die vorgenannten Fristen ergebnislos verstreichen, die Rechtsanwälte Harmsen Utescher ihrer Mandantin empfehlen würden, ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Abgemahnte werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies mit weiteren Kosten verbunden sein würde.

Abmahnung Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Chitos“

vertreten durch Rechtsanwälte Harmsen Utescher

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.