Gegenstand der Abmahnung

Am 24.10.2019 hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg im Auftrag der  Intersport Corp. DBA Wham-O eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Fleischer teilt in den mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantschaft als Unternehmen im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig sei. Auch der Abgemahnte biete über seinen Ebay-Onlineshop Sport-/Trainingsgeräte bzw. Spielzeug an und stünde daher zur  Intersport Corp. DBA Wham-O im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nummer 1 UWG.

 

Der Abmahner habe nunmehr festgestellt, dass der Empfänger das Abmahnschreiben mit der Darstellung der Online-Auktion in seinem Ebay-Internetshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert bis spätestens 4. November 2019 eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Weiter heißt es in den Schreiben, dass der  Intersport Corp. DBA Wham-O dem Abgemahnten gegenüber ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme seiner Bevollmächtigten zu. Die Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht, summieren sich auf 887,02 € brutto, und seien zahlbar bis zum 8.11.2019. Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer weist darauf hin, das sollte kein fristgemäßer Zahlungseingang zu verzeichnen sein, er seiner Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung anheimstellen würde.

Abmahnung  Intersport Corp. DBA Wham-O

wegen kein Link auf OS-Plattform

vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Stand: 10/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.