Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 25.7.2017 hat Rechtsanwalt Bernhard Veeck, Am Weingarten 25, 60487 Frankfurt im Auftrag der Firma Trendfurs, vertreten durch den Inhaber Ioannis Gerikoglu, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte informiert den Empfänger des Abmahnschreibens, dass er und sein Mandant Pelzwaren bzw. Kleidung mit Pelzersatz (auch künstlich) über das Internet vertreiben würden. Es bestehe ein Wettbewerbsverhältnis.
Falschbezeichnung beim Pelzverkauf führt zu Abmahnung
Rechtsanwalt Bernhard Veeck teilt mit, dass sich Herr Ioannis Gerikoglu momentan verstärkt Pelzfälschungen beim Pelzvertrieb über das Internet erwehren müsse, da Falschbezeichnungen von Pelzwaren beim marktkonformen Verhalten seines Mandanten wegen des durch die Pelzfalschbezeichnungen wegfallenden Geschäftes zu Gewinneinbrüchen führe.
Das Geschäftsprinzip der Falschbezeichnung
In der mir vorliegenden Abmahnung heißt es hierzu, dass Online-Händler die billige Pelzart Marderhund (chinese racoon dog) einkaufen und diese als Waschbär verkaufen würden. Eine andere Variante sei der Einkauf von Hundefell, wiederum kombiniert mit dem Verkauf als Waschbär und nicht zuletzt der Einkauf von Nerz mit dem Verkauf von Zobel. Dabei seien Waschbären und Zobel die teureren Pelzarten und Marderhund, Gaewolf sowie Nerz die billigen Pelzarten, sodass hierbei aufgrund der falschen Produktbezeichnung falschbezeichnete Waschbär- und Zobelprodukte von den falsch auszeichnenden Händlern zu nicht marktgerechten Preisen angeboten werden könnten, die sein Mandant mit seinem Einkauf von echtem Waschbärausgangsmaterial und Verkauf der bearbeiteten Produkte nicht halten könne.
Der Abgemahnte würde einen Artikel „Bommelmütze Strickmütze XXL Echtfell Pelzbommel Patentmuster Zopfmuster Waschbär“ anbieten. Herrn Ioannis Gerikoglu sei der für Waschbärfell extrem niedrige Preis dieser Waschbärbommelmütze aufgefallen. Aufgrund des nicht marktgerechten Preises sei ein Testkauf bei dem Abgemahnten erfolgt. Dabei habe sich herausgestellt, dass dieser keine Bommel aus Waschbär sondern aus Marderhund verkaufen würde. Dieser Sachverhalt sei dem Abmahner auch durch 2 weitere Experten bestätigt worden.
Der Abgemahnte würde den potentiellen Kunden über die Eigenschaft des Verkaufsgegenstands täuschen. Weiterhin sei die Benennung eines in Deutschland sehr bekannt und beliebten Waschbären ein verkaufsförderndes Merkmal, sodass auch der Vertrieb von anderen Pelzkragen wie Finn Racoon, welche der Abmahner auch anbiete, für diesen entsprechend negativ betroffen sei. Der von dem Abgemahnten laufend praktizierte Verkauf von minderwertigen Marderhundpelzbommelmützen unter der Bezeichnung Waschbär stelle eine Behinderung seines Mandanten als Mitbewerber und einen Wettbewerbsverstoß dar. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 2.8.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Alleine der Ordnung halber kündige Rechtsanwalt Bernhard Veeck bereits an, dass sein Mandant im Falle des fruchtlosen Verstreichens der vorgenannten Frist ohne weiteres Zuwarten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens beantragen werde. Aufgrund des Umstandes, dass sein Mandant keine Kenntnis habe, wie viele Marderhundbommelmützen der Abgemahnte in wettbewerbsverletzender Weise als Waschbär innerhalb des streitgegenständlichen Zeitraumes verkauft habe und er deswegen den Schaden noch nicht beziffern könne, habe er zunächst einen Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der von dem Abgemahnten wettbewerbswidrig verkauften Marderhundpelzes geltend. Es gelte die Frist bis zum 2.8.2017.
Weiterhin sei er aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verpflichtet, seinem Mandanten die Aufwendungen für seine Konsultierung zu ersetzen. Die Rechtsanwaltsgebühren, die nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnet werden würden, summieren sich auf 887,03 EUR.
Abmahnung Trendfurs, Inh. Ioannis Gerikoglu
wegen Falschbezeichnung beim Pelzverkauf
vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard Veeck
Stand: 07/2017
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.