Gegenstand der Abmahnung
Acht (8) Abmahnschreiben (Stand 14.5.2020) der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg vom 8.5.2020 liegen mir inzwischen vor, welche diese im Auftrag der iParts GmbH ausgesprochen haben. Unterzeichnet sind die Abmahnschreiben alle von Rechtsanwalt Christoph Rapatz.
Worum geht es in den iParts GmbH Abmahnungen?
Rechtsanwalt Christoph Rapatz teilt in der Abmahnung zunächst mit, dass seine Mandantschaft im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets und dazugehörigem Zubehör unter www.irepairshop.de tätig sei. Auch der Abgemahnte biete über eBay den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente an und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.
In einem Abmahnschreiben geht es um eine angeblich ganz fehlende Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und in einem anderen Abmahnschreiben geht es um widersprüchliche Widerrufsfristen. Sechs weitere Abmahnunen haben einen angeblich fehlenden Link zur OS-Plattform zum gegenstand. Der eBay Verkäufer verstoße daher gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 18.5.2020, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ferner stehe der iParts GmbH gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Fareds Rechtsanwälte zu. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (= 887,02 €) in Ansatz gebracht und seien bis zum 22.5.2020 zahlbar. Das ist in beiden Abmahnungen so dargestellt.
Abmahnung iParts GmbH
wegen fehlender Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (1 Abmahnung), Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen (1 Abmahnung), Link zur OS-Plattform (6 Abmahnschreiben)
vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stand: 05/2020
Anzahl der bekannten Abmahnungen: 8 (Stand 14.5.2020)
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.