Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Jusdirekt, Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten vor, die dieser im Auftrag der Firma IT-Boxxx UG am 15.10.2018 ausgesprochen hat. Der Abmahner vertreibe wie der Abgemahnte auch Software und ähnliche Produkte. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten bei Ebay. Hier würde er falsch/irreführend über das Widerrufsrecht belehren.

 

Irreführende Widerrufsbelehrung führt zu Abmahnung

Der Abgemahnte biete eine

Microsoft Office 2013 Professional Plus Lizenz mit Installation DVD

an und schreibe weiter

Lieferinhalt:

– Microsoft Office 2013 Professional Plus Key (kein Aufkleber)

– Installationssoftware auf neutraler DVD (erspart Ihnen das downloaden vom Image )

– Lieferung in neutraler Verpackung

– Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

– Schneller kostenloser Versand per Deutsche Post

Der Abgemahnte würde damit klarstellen, dass er per Post versende und zwar körperliche Gegenstände, keine digitalen Güter. Im Rahmen der Widerrufsbelehrung schreibe er sodann „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.“

 

Diese Belehrung sei falsch und verkürze die Rechte des Verbrauchers. Der Empfänger des Abmahnschreibens lege den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nach vorne und verkürze damit die Rechte des Verbrauchers. Die vorgenannte Rechtsverletzung löse Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft aus.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine von diesem formulierte bis zum 22.10.2018 per Fax oder E-Mail zu übersenden.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten für die Inanspruchnahme der Jusdirekt Rechtsanwaltskanzlei zu tragen. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnet, summieren sich auf 887,03 € und seien zahlbar bis zum 25.10.2018.

Abmahnung IT-Boxxx UG (haftungsbeschränkt)

wegen irreführender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Jusdirekt Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.