Gegenstand der Abmahnung

Am 01.11.2016 haben die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der IVI GmbH eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter des mir vorliegenden Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Sebastian Eble. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig sei. Die Bekleidungsstücke der Abmahnerin würden europaweit u.a. unter dem Zeichen „IVI collection“ angeboten und vertrieben werden.

 

Hintergrund zur geschützten Marke „IVI“

Weiter heißt es, dass das Zeichen „IVI collection“ umfassenden markenrechtlichen Schutz genieße, nämlich durch die eine Priorität vom 09.08.2010 ausweisende Unionsmarke 009302481 „IVI collection“, die u.a. Schutz für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen in Klasse 25 beanspruche. Ein aktueller Auszug der Marke aus der Datenbank des EUIPO liege der Abmahnung bei.

 

Das Abmahnschreiben der IVI GmbH

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig und Partner führen aus, dass ihre Mandantin kürzlich habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Abmahnerin Jacken unter Verwendung der Bezeichnung „IVI“ über seinen gewerblichen eBay-Account bewerbe, anbiete und vertreibe.

 

Durch die genannte Verwendung des Zeichens „IVI“ falle dem Abgemahnten eine Markenverletzung zur Last. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass der zusätzliche Bestandteil „collection“ in der Marke ihrer Mandantschaft als für Bekleidungsstücke rein beschreibende Angabe im Gesamteindruck zurücktrete, so dass maßgeblich die identischen Bestandteile „IVI“ gegenüberstehen würden. Im Hinblick auf die gleichzeitig erfolgte Verwendung des Zeichens „BENCH“ sei ferner darauf hinzuweisen, dass auch dies am Vorliegen einer Verwechslungsgefahr und damit Markenverletzung nichts ändern würde. Der angesprochene Verkehr würde insoweit nämlich davon ausgehen, dass hier ein Zusammenwirken der Marken „BENCH“ und „IVI“ für die streitgegenständlichen Produkte i.S.e. Co-Brandings vorliege respektive vom Bestehen eines Lizenzverhältnisses. Hieraus folge eine (assoziative) Verwechslungsgefahr i.S.d. Art. 9 Abs. 1 lit. b UMV.

 

Zur Vermeidung der gerichtlichen Durchsetzung der markenrechtlichen Ansprüche ihrer Mandantin haben die Bevollmächtigten den Abmahner aufzufordern, das Bewerben, Anbieten und Vertreiben von Jacken unter Verwendung der Bezeichnung „IVI“ unverzüglich einzustellen und die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens zum 08.11.2016 rechtsverbindlich unterzeichnet zurückzusenden. Im Falle des ungenutzten Fristablaufs würden sie ihrer Mandantin die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen empfehlen.

Abmahnung IVI GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „IVI“

vertreten durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.