Gegenstand der Abmahnung

Am 23.09.2016 hat Rechtsanwalt Florian Rosing, Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, Welserstraße 10-12, 10777 Berlin im Auftrag von Herrn Jacek Grzegorowski eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Abmahnschreiben teilt der Bevollmächtigte des Abmahners mit, dass dieser in seinem Online-Shop unter der Domain 100prozent-naturprodukte.com mit Naturkörperpflegeprodukten, u.a. mit diversen Arten von Duftölen handele. Der Abgemahnte würde auf dem Onlinemarktportal eBay ebenfalls Duftöl vertreiben und sei gewerblicher Verkäufer, mithin ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er würde seine Waren an Verbraucher mittels Fernabsatz, also unter Verwendung des Internets verkaufen.

 

Da der Abgemahnte und der Abmahner die gleichartigen Waren an die gleichen Endverbraucherkreise über den Fernabsatz mittels Internet veräußern würden, stünden die beiden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die berechtige den Abmahner, gegen den Abgemahnten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Hintergrund zum Abmahnschreiben

Rechtsanwalt Rosing teilt mit, dass der gewerbliche Verkäufer einer Reihe von gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten gegenüber den Verbrauchern unterliege. Er moniert, dass der Abgemahnte diese Pflichten nicht vollständig erfülle.

 

So würde der Abgemahnte unterschiedliche Angaben zur Widerrufsfrist machen. Auch einen Hinweis auf die OS-Plattform würde er nicht erteilen. Darüber hinaus würde er den Verbraucher auch nicht darüber informieren, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.

 

Aufgrund des vorbenannten wettbewerbswidrigen Verhaltens stünde Herrn Jacek Grzegorowski gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch zu. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 03.10.2016 14:00 Uhr gesetzt. Es werde darauf hingewiesen, dass sich der Bevollmächtigte vorbehalte, bei einem fruchtlosen Verstreichen der Frist seinem Mandanten die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.

 

Dem Abmahner stünde ein Kostenerstattungsanspruch zu. Aufgrund der vorbenannten Verstöße sei von einem angemessenen Streitwert in Höhe von 20.000 EUR auszugehen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 05.10.2016 zu zahlen.

Abmahnung Jacek Grzegorowski

wegen Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwalt Florian Rosing

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.