Gegenstand der Abmahnung

Am 12.07.2016 haben die Rechtsanwälte Harmsen Utescher, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg im Auftrag der Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung wegen des Verkaufs von einem Plagiat eines Bekleidungsstücks der Abmahnerin aussprechen lassen.

 

Verkauf von Produktfälschung von Jack Wolfskin Bekleidung – Abmahnung droht

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass er bereits von eBay darüber informiert worden sei, dass die von diesem durchgeführte Auktion gelöscht worden sei. Dies beruhe darauf, dass es sich bei dem dort angebotenen Bekleidungsstück um eine Produktfälschung handele, also um ein Bekleidungsstück, das ohne den Willen und Zustimmung von Jack Wolfskin hergestellt worden sei.

 

Bevor sich Jack Wolfskin dazu entschließe, bei eBay ein Produkt sperren zu lassen, werde in jedem einzelnen Fall von einem Mitarbeiter, der das Produktsortiment genau kennen würde, geprüft, ob es sich um eine Fälschung oder um ein Original handeln würde, so Rechtsanwalt Henrik Dirksmeier, der Unterzeichner der Abmahnung. In dem Fall des Abgemahnten habe Jack Wolfskin ohne jeden Zweifel feststellen können, dass das angebotene Bekleidungsstück ein Plagiat sei, da die Abmahnerin ein solches Bekleidungsstück nie im Programm gehabt habe. Obwohl es sich um eine Fälschung handele, befänden sich auf dem von dem Abgemahnten angebotenen Bekleidungsstück die Zeichen „Jack Wolfskin“ und das „Tatzenlogo“. Bei seien zugunsten der Abmahnerin für die Ware „Bekleidung“ in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt markenrechtlich geschützt. Als Inhaberin dieser Marken sei Jack Wolfskin berechtigt, das Angebot und den Verkauf von Produkten, die nicht von ihr hergestellt und dennoch mit ihren Marken versehen seien, zu unterbinden.

 

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung

Rechtsanwalt Dirksmeier teilt dem Abgemahnten mit, dass seiner Mandantin gemäß §§ 14 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 14 Abs. 6, 18 und 19 MarkenG sowie § 242 BGB Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung zustünden, da dieser bei eBay ein gefälschtes Bekleidungsstück im geschäftlichen Verkehr angeboten habe.

 

Bis zum 26.07.2016 soll der Abgemahnte die der Abmahnung als Anlage B beigefügte Erklärung abgeben. Die Rechtsanwälte Harmsen Utescher schreiben sodann, dass der Abgemahnte dieser Erklärung entnehmen könne, dass diese auch die Verpflichtung enthalte, die der Abmahnerin durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs würde sich nach dem in der Kostenberechnung angegebenen Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnen. Dieser Gegenstandswert sei angemessen und unter Berücksichtigung der Bekanntheit der Marke von Jack Wolfskin sogar niedrig angesetzt. Hinsichtlich der Kosten in Höhe von 1.044,40 EUR werde der Abgemahnte aufgefordert, diesen Betrag bis spätestens zum 02.08.2016 zu zahlen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für Jack Wolfskin mit dem Schreiben zunächst allein Ansprüche auf Unterlassung und auf Kostenerstattung geltend gemacht werden würden. Jack Wolfskin sei bereit, wegen des in Rede stehenden Bekleidungsstücks auf weitergehende Ansprüche (Auskunft, Schadensersatz etc.) zu verzichten, wenn die Erklärung gemäß Anlage B sowie die Kostenerstattung innerhalb der gesetzten Frist erfolgen würde.

Abmahnung Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA

wegen Verkauf von Produktfälschungen

vertreten durch Rechtsanwälte Harmsen Utescher

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.