Gegenstand einer Abmahnung vom 28.11.2025
Mir ist eine Jan Andreas Strieder Abmahnung, vertreten durch HKMW Rechtsanwälte, vom 28.11.2025 bekannt geworden. Der Auftraggeber der Abmahnung handelt im Internet bei eBay mit verschiedenen im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren. Der abgemahnte eBay-Verkäufer hatte bei eBay einen Artikel angeboten, der im Wege eines Testkaufes erworben wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass weder auf dem Produkt noch auf einer Produktverpackung der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers bzw. eines Bevollmächtigten oder eines Einführers angegeben waren.
Ohne Herstellerkennzeichnung unterliege die Ware einem Vertriebsverbot nach dem Produktsicherheitsgesetz, heißt es im Abmahnschreiben. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes stelle zugleich einen Verstoß gegen § 3a UWG dar.
Zweitens wird abgemahnt, dass der eBay Verkäufer durch die Überschrift seines Artikels den Eindruck erwecke, die angebotene Ware sei ein Originalteil einer bestimmten Firma, was tatsächlich aber nicht so ist.
Der Abgemahnte wird mit dem mir vorliegenden Schreiben aufgefordert, bis zum 08.12.2025 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Die geforderten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.630,40 EUR (1.590,91 EUR Rechtsanwaltsgebühren, 4,50 EUR Auskunftskosten, 34,99 EUR Testkaufkosten). Zahlungsfrist: 19.12.2025.
Abmahnung Jan Andreas Strieder
wegen
1. Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt, bei denen der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung nicht angegeben ist;
2. erwecken des Eindrucks, dass die angebotene Ware eine solche eines bestimmten Herstellers sei, wenn die Ware tatsächlich nicht mit Wissen und Wollen dieses Herstellers im Bereich der europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist.
vertreten durch HKMW Rechtsanwälte (Sachbearbeiter Malte Mörger)
Stand: 11/2025
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

