Gegenstand der Abmahnung

Am 08.07.2016 hat Herr Jean Claude Castor durch Rechtsanwalt Robert Fechner, Georgenstraße 35, 10117 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei, dass seinem Mandanten, der Fotograf sei, zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte auf seiner Website eine Fotografie seines Mandanten veröffentlicht habe, so der Bevollmächtigte. Mit dieser Publikation würde er die Urheberrechte seines Mandanten verletzen.

 

Abmahnung Jean Claude Castor wegen Urheberrechtsverletzung

Sodann heißt es in dem Schreiben, dass keine von den Agenturen, mit denen der Abmahner hin und wieder zusammen arbeite, eine Lizensierung von der Seite des Abgemahnten habe bestätigen können. Sollte er eine gültige Lizenz haben, solle er diese Lizenzvereinbarung übermitteln. Leider habe der Abgemahnte Herrn Castor nicht als Rechte-Inhaber genannt, wie es in jeglicher Vereinbarung nötig gewesen wäre.

 

Mit der Veröffentlichung der Fotografie würde der Abgemahnte gegen die Urheberrechte seiner Mandantschaft verstoßen und es würde kein Zweifel bestehen, dass die Fotografie ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Urhebergesetzes sei.

 

Dem Abgemahnten würde keine Berechtigung zustehen, die Fotografie des Herrn Jean Claude Castor zu verbreiten. Die Übernahme fremder Fotografien ohne Zustimmung des Rechteinhabers stelle einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Abmahner habe zu keinem Zeitpunkt einer Publikation der streitgegenständlichen Fotografie in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

Indem der Abgemahnte die Fotografie bewusst in seinen Webauftritt eingebunden habe, habe er die streitgegenständliche Nutzung der Fotografie verursacht.

 

Der Abgemahnte solle nun bis zum 18.07.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Nach § 97 UrhG sei der Abgemahnte gegenüber dem Abmahner zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Im Wege der Lizenzanalogie werde ein nach den MFM-Tabellen berechneter Schadensersatz in Höhe von 1.271,00 EUR festgesetzt.

 

Zudem habe er die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen. Diese seien nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR zu erstatten (=551,00 EUR netto). Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.822,00 EUR sei zahlbar bis zum 18.07.2016.

Abmahnung Jean Claude Castor

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Robert Fechner

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.