Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll., Burgstraße 17, 03046 Cottbus vor, die diese am 24.1.2019 im Auftrag von Herrn Jens Ferber ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Holger Scharmach. Dieser teilt mit, dass sein Mandant seit geraumer Zeit, wie der Abgemahnte auch – im Internethandel tätig sei und über die Internetplattform eBay Feuerzeuge vertreibe. Folglich liege ein Wettbewerbsverhältnis vor.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Für den Fernabsatzhandel sei eine EU-Streitbeilegungsplattform geschaffen worden. Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nummer 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten obliege dem Unternehmer die Pflicht, auf diese Streitbeilegungsplattform zu verlinken. Einen entsprechenden Link halte der Abgemahnte in seinem Angebot nicht vor. Es liege ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln vor, der die Voraussetzungen der §§ 3, 3a UWG erfülle.

 

Gemäß § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246 c Nr. 1 bis 5 EGBGB habe der Abgemahnte im elektronischen Geschäftsverkehr den Kunden über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen; darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei; darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S.1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne; über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwerfen würde sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Regelwerks zu unterrichten.

 

Diese Informationen halte der Abgemahnte in seinem Angebot nicht vor.

 

Gemäß § 5 TMG sei der darüber hinaus verpflichtet, verschiedene Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG betreffe dies die Angabe von Informationen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Abgemahnten, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Eine E-Mail-Adresse gebe er im Impressum nicht an. Es liege ein Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen vor, der die Voraussetzungen der §§ 3, 3a UWG erfülle.

 

Darüber hinaus monieren die Rechtsanwälte Walter Endler Thummerer & Coll., dass der Abgemahnte keine Versandkosten angeben würde.

 

Er werde aufgefordert bis zum 4.2.2019 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG habe Herr Jens Ferber ferner einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Einschaltung seiner Bevollmächtigten entstandenen Kosten. Die nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechneten Rechtsanwaltsgebühren summieren sich auf 1.358,86 € und seien bis zum 14.2.2019 zahlbar.

Abmahnung Jens Ferber

wegen unvollständigem Impressum, fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Walter Thummerer Endler & Coll.

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.