Gegenstand der Abmahnung

Am 2.5.2017 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag der Firma JIAYU Deutschland GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass seine Mandantin einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Smartphones und Handy-Zubehör wie z.B. Schutzglas, Netzadapter, Lade- und Datenkabel, Ladegeräte, Kopfhörer, Adapter u.a. gehören.

 

Abmahngefahr durch Werbung mit Garantien

Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Smartphone) befasst sei. Zu seiner Mandantin stehe er insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die JIAYU Deutschland GmbH habe festgestellt, dass sich der Empfänger des Abmahnschreibens bei seinen Geschäftsaktivitäten über die Handelsplattform eBay nicht an die gesetzlichen Vorgaben halte und mit unlauteren Wettbewerbshandlungen für den Warenabsatz werbe.

 

So biete er in seinem eBay-Shop ein Smartphone mit dem wörtlichen Hinweis: „Herstellergarantie: 2 Jahre“ an. Dieser Hinweis auf eine Garantie sei in der vorliegenden Form unzulässig, da der Abgemahnte keine Angaben zur Art der gewährten Garantie mache. Nach Artikel 246 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EGBGB sei er verpflichtet, dem Verbraucher die Bedingungen von Garantien klar und deutlich mitzuteilen, wenn solche gewährt werden würden. Dies müsse nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in Artikel 246 a § 4 Abs. 1 EGBGB geschehen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgebe, sprich auf den von diesem vorgehaltenen Button „Sofort-Kaufen“ klicke, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage weiter.

 

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe seine Mandantin ihn ermächtigt, dem Abgemahnten Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der JIAYU Deutschland GmbH fordere Rechtsanwalt Sandhage ihn insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 10.5.2017 an den Bevollmächtigten zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seiner Mandantin für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 15.5.2017 auf eines seiner Konten einzuzahlen. Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 3.000 € und summiere sich auf 334,75 €.

Abmahnung JIAYU Deutschland GmbH

wegen unzulässiger Garantiewerbung

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.