Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung von Peter Emmrich, handelnd unter EZM Michelau, durch Rechtsanwalt Johannes Kulla vom 01.06.2015 vorliegen. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vertrieb von Elektrogeräten ohne ausreichende Kennzeichnung nach dem deutschen Elektrogesetz und ohne ordnungsgemäße Registrierung.

 

Rechtsanwalt Johannes Kulla trägt vor, dass sein Mandant über das Internet sogenannte e-Zigaretten nebst Zubehör vertreibe. Die Waren des Abmahners seien nach dem ElektroG ordnungsgemäß angemeldet und registriert. Der Abgemahnte würde über eBay gleichartige Waren verkaufen und stehe daher mit dem Abmahner im direkten Wettbewerb.

 

fehlende Kennzeichnung nach dem ElektroG

Der Abmahner habe im Rahmen eines Testkaufs festgestellt, dass das von dem Abgemahnten beworbene, vertriebene und gelieferte Elektrogerät „CE4 E Shisha mit e Go Power Akku 1100 mAh und Ladekabel“ weder über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nach dem deutschen ElektroG verfüge, noch Hinweise enthalte, die auf eine ordnungsgemäße Registrierung schließen lassen würden.

 

Die Recherche des Sachbearbeiters der Abmahnung habe ergeben, dass eine Registrierung bei der zuständigen Behörde EAR seitens des Abmahners nicht vorliegen würde. Weder sei auf dem Elektrogerät eine behördlich geforderte Marke abgedruckt gewesen, unter welcher der Abgemahnte z.B. als Importeur und Erstinverkehrbringer bei der Stiftung Elektroaltgeräte-Register (EAR) in Fürth die Geräte ggf. registriert habe, noch habe sich in der gesamten Lieferung ein Hinweis auf einen sonstigen registrierten Hersteller oder die WEEE-Nummer befunden. Somit sei das Elektrogerät unzureichend ausgezeichnet gewesen, so Rechtsanwalt Johannes Kulla weiter.

 

Eine eindeutige Identifikation des Erst-Inverkehrbringers – wie das Elektrogesetz sie fordert sei nicht möglich. Auch eine Recherche im Verzeichnis registrierter Hersteller bei der Behörde EAR habe zu keinem anderen Ergebnis geführt. Der Abgemahnte sei weder als Hersteller, noch als Importeur ordnungsgemäß registriert. Als Beweis liegen dem Abmahnschreiben vom 01.06.2015 Registerausdrucke der EAR bei.

 

Verstoß gegen § 6 Abs. 2 ElektroG

Weiter heißt es sodann, dass ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 ElektroG i.V.m. § 3 Abs. 11, Abs. 12 ElektroG sowie § 8 Abs. 1 und Nr. 1 sowie § 4 Nr. 11 UWG vorliegen würde.

 

Mit der Abmahnung macht der Abmahner Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend. Der Abgemahnte wird aufgefordert, den Verkauf nicht registrierter Elektrogeräte umgehend spätestens bis zum 04.06.2015 einzustellen und das beanstandete Verhalten ab sofort bis zum Ende der notwendigen Registrierung bei der EAR zu unterlassen. Des Weiteren verlangt der Abmahner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 08.06.2015.

 

Sodann wird der Abgemahnte von Peter Emmrich, Inh. der EZM Michelau, durch Rechtsanwalt Johannes Kulla aufgefordert, Auskunft zur Berechnung des Schadensersatzes zu erteilen, und zwar über alle Verkäufe, die im Zusammenhang mit dem unlauteren Verhalten innerhalb der letzten 6 Monate vor dieser Abmahnung seitens des Abgemahnten getätigt worden seien.

 

Mit dem Abmahnschreiben werden Testkaufkosten i.H.v. 11,70 EUR und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.202 EUR netto (1,5 Geschäftsgebühr aus Gegenstandswert 25.000 EUR 1.182 EUR zzgl. Auslagenpauschale 20 EUR). Dieser Betrag sei ebenfalls binnen der genannten Frist, also bis zum 08.06.2015, zahlbar.

 

Johannes Kulla Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kulla hat seinen Kanzleisitz in der Herzog-Max-Straße 1 in 96047 Bamberg. Seinem Internetauftritt unter www.ra-kulla.de zufolge liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Internetrecht und Immobilienrecht. Dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis zufolge gehört Rechtsanwalt Kulla der Rechtsanwaltskammer Bamberg an und ist seit dem 27.01.2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Abmahnung Peter Emmrich, Inh. EZM Michelau

wegen Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht nach ElektroG

vertreten durch Rechtsanwalt Johannes Kulla

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.