Gegenstand der Abmahnung

Am 4.1.2019 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der Firma JP Trading Enterprises UG, Inh. Pascal Kirchhoff eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Software vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, moniert, dass sich in der Anzeige des Abgemahnten kein Hinweis auf die OS-Plattform mit funktionierendem Link finden würde. Er verstoße daher gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 524/2013.

 

Des Weiteren belehre er nicht ordnungsgemäß über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht. Der Abgemahnte würde dieses nicht einmal einräumen. Im weiteren Verlauf schreibt Rechtsanwalt Dr. Scheffler, dass der Abgemahnte widersprüchlich über die Frist zum Widerruf informieren würde und somit den Verbraucher in die Irre führen würde, da nicht nachvollzogen werden könne, ob die Widerrufsfrist 14 Tage oder einen Monat betrage.

 

Sodann führt Rechtsanwalt Dr. Scheffler im Auftrag der JP Trading Enterprises UG aus, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der JP Trading Enterprises UG das Widerrufsrecht partiell rechtswidrig einschließen [sic!], führe den Verbraucher in die Irre und belehre nicht ordnungsgemäß.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer zu finden sei.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Seiner Mandantschaft würden Unterlassungsansprüche zustehen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung oder eine von dem Abgemahnten formulierte bis zum 10.1.2019 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der JP Trading Enterprises UG, Inh. Pascal Kirchhoff Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.358,86 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 14.1.2019.

Abmahnung JP Trading Enterprises UG, Inhaber Pascal Kirchhoff

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, kein Mehrwertsteuerhinweis, widersprüchliche/fehlende Angabe zur Widerrufsfrist

vertreten durch JUS Direkt, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.