Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung von Herrn Julian Christ, Firma YouContent aus München, vertreten durch die Kanzlei BERGER-LAW, Kanzlei für Forderungsmanagement und Strafrecht, Rechtsanwalt Philipp Berger, Graf-Recke-Straße 86, 40239 Düsseldorf vom 27.07.2015 vorliegen.

 

In dem Schreiben teilt der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Berger mit, dass er von seiner Mandantin, der Firma YouContent, damit beauftragt sei, einen von dem Abgemahnten zu verantwortenden Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abzumahnen. Es wird sodann ein Link aufgeführt, der belegen soll, dass der Abgemahnte ein gewerbliches eBay-Angebot im Internet betreibe und somit Wettbewerber der Abmahnerin sei. Somit würde das UWG vorliegend Anwendung finden.

 

Julian Christ Abmahnung erhalten

Rechtsanwalt Berger schreibt, dass das von dem Abgemahnten auf der Internetplattform eBay eingestellte Angebot nicht der vorvertraglichen Informationspflicht nach § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB genüge, es fehle insoweit ein Muster-Widerrufsformular. Damit würde der Abgemahnte unlauter im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handeln, denn das Vorenthalten wesentlicher Informationen sei gemäß § 5a Absatz. 2 UWG immer wettbewerbswidrig (vgl. Urteil des Gerichtshofs (BGH) vom 04.02.2010, I ZR 66/09). Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB n.F. i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. sei der Online-Händler ab dem 13.6.2014 verpflichtet, dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, so Rechtsanwalt Philipp Berger in der Abmahnung im Auftrag der YouContent.

 

Weiter heißt es: Das Muster-Widerrufsformular müsse dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise und in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden (§ 312d Absatz 1 Satz 1 BGB n.F. i.V.m. Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, § 4 Absatz 1 und Absatz 3 EGBGB n.F.). Dies bedeute, dass das elektronische Widerrufsformular vor Bestellabgabe des Verbrauchers auf der eBay-Seite des Online-Händlers einsehbar sein müsse. Verstöße hiergegen würden per Gesetz als wesentlich gelten.

 

Abmahnung Philipp Berger Rechtsanwalt

Der Abgemahnte wird aufgefordert, unverzüglich einen wettbewerbskonformen Zustand herzustellen oder das wettbewerbswidrige Angebot im Internet vollständig zu unterlassen und sei verpflichtet, gegenüber der Abmahnerin, der Firma YouContent, oder einer anderen geeigneten (öffentlichen) Stelle eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Soweit der Abgemahnte dieser Verpflichtung nicht bis zum Ablauf des 10.08.2015 nachgekommen sei und dem Unterzeichner des Abmahnschreibens darüber einen entsprechenden Nachweis habe zukommen lassen, sei er bereits damit beauftragt, die berechtigten Interessen seiner Mandantin – gegenüber dem Unternehmen des Abgemahnten gerichtlich – vermittels Einstweiliger Verfügung, §§ 935, 940 ZPO – durchzusetzen.

 

Kosten der Abmahnung von Julian Christ

Die Kanzlei BERGER-LAW fordert mit der Abmahnung einen Betrag in Höhe von 551,00 EUR netto, der sich aus einer 1,5 Geschäftsgebühr aus 6.000 EUR nach Nr. 2300 VV RVG (531,00 EUR) und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR nach Nr. 7002 VV RVG summiert. Die Zahlung soll unter Angabe eines codierten Zahlungsgrundes auf das Treuhandkonto des Unterzeichners erfolgen.

 

Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an, die wie folgt formuliert ist:

 

„Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

des XXX

– Im Folgenden Verpflichtender genannt –

gegenüber

der Firma YouContent, vertreten durch Herrn Julian Christ, Flemischweg 34, 80689 München

– Im Folgenden Geschädigter genannt –

1. Der Verpflichtende verpflichtet sich gegenüber dem Geschädigten, es – bei einer Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,– (in Worten: Euro Dreitausend) für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges – künftig zu unterlassen, gewerbliche Angebote laut § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB ohne Angabe eines Muster-Widerrufsformular anzubieten.

 

2. Der Verpflichtende erstattet dem Geschädigten die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes Philip Berger aus einem Gegenstandswert von € 6.000,– zuzüglich Auslagenpauschale, somit insgesamt € 551, auf das Treuhandkonto: XXX der Kanzlei bei der XXX unter Angabe des codierten Zahlungsgrundes XXX

 

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Verpflichtender / für den/die Verpflichtende“

Abmahnung Julian Christ YouContent

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Berger

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.