Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der JUS DIREKT GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Geschäftsführer Dr. Hauke Scheffler, Hugo-von-Hoffmansthalstr. 5, 81925 München vor, die diese im Auftrag der Firma Oezpromotion, vertreten durch den Inhaber Fatih Özmen, am 19.08.2016 ausgesprochen haben. Hintergrund sei eine Wettbewerbsverletzung des Abgemahnten durch Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beim Verkauf von digitalen Inhalten.

 

Widerrufsbelehrung bei Verkauf von Digitalen Inhalten

Am 13. Juni 2014 sei das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F.

 

Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Es sei über das Widerrufsrecht wie folgt zu belehren: Über „das Bestehen oder Nichtbestehen eines  Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat“.

 

Die Abmahnung der Firma Oezpromotion, Inhaber Fatih Özmen

Rechtsanwalt Dr. Scheffler führt aus, dass sein Mandant – wie der Abgemahnte auch – Softwarelizenzen im Internetauktionshaus eBay, auf Amazon und an anderen Orten vertreiben würde. Es werde Bezug genommen auf eine Vielzahl von Angeboten, insbesondere von Adobe, aber auch auf andere. Die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten sei in nahezu jedem Punkt falsch. So sei der Widerruf etwa nicht in Textform zu erklären. Die Paragrafen, die der Abgemahnte nennen würde, gebe es zum Teil überhaupt nicht.

 

Rechtsanwalt Dr. Scheffler teilt mit, dass seiner Mandantin daher Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zustehen würden. Er sei daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 26.08.2016 per Telefax zurückzusenden, wobei der Eingang des Originals bis zum 09.03.2016 erwartet werden würde.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten der Inanspruchnahme der JUS Direkt GmbH Rechtsanwälte zu tragen, die sich nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR berechnen würden und insgesamt 984,60 EUR netto betragen würden. Dieser Betrag sei bis zum 26.08.2016 auf das Konto der Bevollmächtigten der Abmahnerin zu zahlen. Anderenfalls seien diese beauftragt, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten.

Abmahnung Oezpromotion, Inhaber Fatih Özmen

wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung digitale Inhalte

vertreten durch JUS DIREKT GmbH Rechtsanwälte, Dr. Hauke Scheffler

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.